„30 Jahre naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Bilanz und Ausblick“von Strukturdefiziten in Fließgewässern durch Strahlwirkung

Heft 80 der Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege (DRL)

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung besteht nunmehr 30 Jahre. Sie stellt eines der bedeutendsten
und erfolgreichsten Instrumente des Naturschutzes in Deutschland dar.

Zu den Grundanforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes gehören das Flächendeckungsprinzip,
die Präventivwirkung, das Verursacherprinzip (Kosten sind zu tragen), das Verschlechterungsverbot
(Erhaltung des Status quo, in gewisser Weise Umsetzung des Nachhaltigkeitsgrundsatzes)
sowie die Entscheidungsabfolge (Priorität von Vermeidung vor Ausgleich und von Ausgleich
vor Ersatz). Vor diesem Hintergrund zeigen die Erfahrungen mit der Eingriffsregelung deutliche Erfolge in
Natur und Landschaft. Grundsätzlich wird heute bei Vorhabensträgern und Genehmigungsbehörden
akzeptiert, dass Folgen von Beeinträchtigungen auszugleichen, zu „reparieren” sind. Von
vielen Genehmigungsbehörden wird die Eingriffsregelung nicht als Verhinderungsinstrument,
sondern als Instrument zur Erreichung bestimmter Qualitäten gesehen. Entsprechend hat sich in
der Ausgestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne und der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen
mittlerweile ein hohes Niveau etabliert.

Da die Eingriffsregelung flächendeckend greift, ermöglicht sie die Umsetzung von Naturschutzzielen
auch außerhalb von Schutzgebieten sowie die Erhaltung von gewissen Mindeststandards
in der „Normallandschaft”. Umfang und Verteilung von Kompensationsflächen bewegen sich
dabei heute in Dimensionen, die spürbaren Einfluss auf die Landschaftsentwicklung haben.
Mit der im vergangenen Jahr verabschiedeten Verfassungsreform wurde das Naturschutzrecht in
die Konkurrierende Gesetzgebung überführt. Eine weitere Konsequenz der Reform ist die Absicht
der Bundesregierung, nunmehr ein für Deutschland weitgehend einheitliches Umweltgesetzbuch
zu erarbeiten, in dem wichtige Umweltvorschriften gebündelt sowie übersichtlich und
nachvollziehbar dargestellt werden sollen. Auch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes
sollen hier später im „Besonderen Teil“ Eingang finden.

Mit der jetzigen Möglichkeit, ein umfassendes Naturschutzgesetz zu erlassen, bieten sich Chancen,
die Effektivität und Effizienz der Eingriffsregelung weiter zu verbessern und noch bestehende
Unzulänglichkeiten abzustellen. Ein fachlicher Konsens über Ländergrenzen hinweg wäre
trotz unterschiedlicher naturräumlicher, juristischer, administrativer und historischer Voraussetzungen hierbei anzustreben. Hierzu hat der Rat in seinem einleitenden Resümee seine Überlegungen
zusammengefasst ( pdf-Datei 305 KB).

Die während der Fachveranstaltung von Experten zu verschiedenen Aspekten in Zusammenhang
mit der Eingriffsegelung präsentierten Vorträge belegen den Erfolg und die erreichten Standards. Das Heft „30 Jahre naturschutzrechtliche Eingriffsregelung – Bilanz und Ausblick“, herausgegeben
vom Deutschen Rat für Landespflege, ist in der Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege
unter der Nummer 80 mit 68 Seiten Umfang und zahlreichen farbigen Abbildungen erschienen (Inhaltsverzeichnis als pdf-Datei 78 KB). Es ist zum Preis von 5,50 Euro zuzügl. MWSt und Versandkosten beim Druckcenter
Meckenheim (DCM, Werner-von-Siemens-Str. 13, 53340 Meckenheim, E-Mail: zentrale(at)druckcenter.de,
zu beziehen.

Das Projekt des DRL wurde dankenswerterweise vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Lennart-
Bernadotte-Stiftung gefördert.

 

letzte Aktualisierung: 12.09.2011