Naturschutz in Deutschland - eine Erfolgsstory?
- Heft 76

Kurzfassungen der Vorträge

  1. Frank Uekötter: Sieger der Geschichte? Historisches über das merkwürdige Verhältnis des Naturschutzes zu seinem eigenen Erfolg
  2. Hans Walter Louis: Von der Polizeiverordnung zum komplexen Naturschutzrecht
  3. Harald Martens: Entwicklungen im Artenschutz
  4. Josef Blab: Erfolge im Biotop-, Gebiets- und Flächenschutz
  5. Adrian Hoppenstedt: Landschaftsplanung: eine Erfolgsstory?
  6. Beate Jessel: Die Eingriffsregelung: Bewahrung des Status quo von Natur und Landschaft - mittlerweile ein Alltagsgeschäft?
  7. Matthias Herbert: Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Verhältnis zur UVP und SUP
  8. Kai Schuster: Image und Akzeptanz von Naturschutz in der Gesellschaft
  9. Stephan Börnecke: Naturschutz und Medien
  10. Herbert Altmann: Lokale Agenda 21 - Erarbeitung und Umsetzung in der Gemeinde Kirchdorf i. Wald und im Landkreis Regen
  11. Josef Tumbrinck: Naturschutzverbände: Akteure und wichtige Lobby
  12. Hans-Christoph Neidlein: Finanzierung in Zeiten knapper Kassen


1. Dr. Frank Uekötter, Fakultät für Geschichtswissenschaft und Philosophie, Universität Bielefeld:
Sieger der Geschichte? Historisches über das merkwürdige Verhältnis des Naturschutzes zu seinem eigenen Erfolg

Ist die Geschichte des Naturschutzes in Deutschland eine Erfolgsgeschichte? Die Naturschutzbewegung hat sich historisch nicht nur mit einer Antwort, sondern schon mit der Frage selbst bemerkenswert schwer getan. Gewöhnlich sind soziale Bewegungen bemüht, nach außen hin eine ausgewogene Balance von erreichten und noch zu erreichenden Zielen zu präsentieren. Schon um den Wert der eigenen Arbeit zu demonstrieren, sind soziale Bewegungen stets bemüht, die eigenen Erfolge nicht unter den Scheffel zu stellen. Die Naturschutzbewegung fällt in dieser Beziehung seit jeher aus dem Rahmen, indem sie mit Vorliebe über die Defizite der eigenen Arbeit redet - nicht das selbstbewusste Lob der Errungenschaften, sondern die Jeremiade prägt die Nabelschau der Naturschützer; die Naturschutzbewegung ist der seltene Fall einer sozialen Bewegung, die großen Wert darauf legt, die eigene Erfolglosigkeit zu betonen. Im historischen Rückblick zeigt der Vortrag, dass das Problem der Naturschützer mit dem eigenen Erfolg im Grunde genauso alt ist wie der Naturschutz selbst.

Der Vortrag diskutiert im ständigen Vergleich der Naturschutzbewegung mit anderen sozialen Bewegungen einige Ursachen und Konsequenzen dieser Situation und skizziert so das Bild der Naturschutzbewegung als einer „etwas anderen“ sozialen Bewegung. Dabei wird deutlich, dass das skizzierte Paradoxon aufs Engste mit jener emotionalen Gemengelage zusammenhängt, die am Anfang des Naturschutzes um 1900 stand und die der Hamburger Literaturwissenschaftler Ludwig Fischer als „verstehende Trauer“ charakterisiert hat. Das Problem der Naturschützer mit dem eigenen Erfolg präsentiert sich aus dieser Sicht als konsequenter Ausdruck der eigenen Ideenwelt – und nicht als Detailproblem, dem mit bloßen Appellen oder Konzeptpapieren beizukommen wäre.

So wird deutlich, warum modische Forderungen nach einer „frisch-fröhlich-optimistischen“ Umweltbewegung in Naturschutzkreisen keinen nachhaltigen Rückhalt gefunden haben – und warum das vielleicht gar nicht so schlecht ist. Durch eine Wendung zum Zweckoptimismus würde die Naturschutzbewegung womöglich mehr verlieren, als ihr selbst lieb sein kann.


2. Prof. Dr. Hans Walter Louis LL.M., Niedersächsisches Umweltministerium, Hannover, Mitglied des DRL:
Von der Polizeiverordnung zum komplexen Naturschutzrecht

Der Naturschutz gründet auf mehreren Wurzeln:

  • Schutz einzelner Arten, zunächst unter dem Gesichtspunkt ihrer Nützlichkeit für Land- und Forstwirtschaft. Im Jahre 1888 wurde z. B. das „Reichsgesetz betreffend den Schutz von Vögeln“ erlassen.
  • Erleben der Natur und geistige Aneignung in der Romantik. Dies führte u. a. zu Bürgerinitiativen zum Schutz besonderer Naturschöpfungen wie des Drachenfelses (1836) oder der Teufelsmauer im Harz (1852).
  • Schutz der Landschaft, einerseits als Teil des Heimatschutzes und der Kulturlandschaft, andererseits als Schutz der Landschaften von besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Das 1902 in Preußen verabschiedete „Gesetz gegen Verunstaltungen landschaftlich hervorragender Gegenden“ belegt dies.

Mit dem 1880 erlassenen und 1920 neugefassten „Preußischen Feld- und Forstpolizeigesetz“ konnten Tiere und Pflanzen geschützt, aber auch Naturdenkmale und Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Die Weimarer Reichsverfassung (Art. 150 (1)) von 1919 sah vor, dass „die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie der Landschaft ... den Schutz des Staates (genießen)“.

1935 wurde das Reichsnaturschutzgesetz (RNG) erlassen: Naturschutz erstreckte sich auf Pflanzen und nicht jagdbare Tiere, Naturdenkmale, Naturschutzgebiete und sonstige Landschaftsteile, wobei Schönheit und Eigenart eine wichtige Rolle spielten. Die Beteiligung der Naturschutzbeauftragten und die Zusammenarbeit mit Behörden waren geregelt. Das RNG galt nach dem 2. Weltkrieg in den Ländern als Landesrecht weiter, bis seit Beginn der 1970er Jahre allmählich Landesnaturschutzgesetze erlassen wurden.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) löste 1976 das RNG als Rahmengesetz ab. Einerseits entwickelte es das RNG weiter, andererseits setzte es auf einen flächendeckenden Naturschutz, der mit Hilfe der Landschaftsplanung und der Eingriffsregelung durchgesetzt werden sollte. Eine Verbandsbeteiligung wurde gleichfalls eingeführt. Es wurde mehrfach novelliert, zuletzt 2002. Auch in der ehemaligen DDR galt zunächst das RNG weiter, bis es 1954 durch ein Naturschutzgesetz abgelöst und später 1970 durch das Landeskulturgesetz ersetzt wurde. Die Schutzgebietskategorien der Reichnaturschutzgesetzes wurden erheblich erweitert.

Im vereinigten Deutschland wurde 1994 der „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ in das Grundgesetz aufgenommen. Seit Beginn der 1980er Jahre beginnt sich europäisches Naturschutzrecht auszuwirken: Zu erwähnen sind vor allem Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie mit dem Ziel, ein europäisches Netz zusammenhängender Schutzgebiete (NATURA 2000) aufzubauen.


3. Harald Martens, Bundesamt für Naturschutz, FG Zoologischer Artenschutz, Bonn:
Entwicklungen im Artenschutz

Das Kernziel des zoologischen Artenschutzes, die zunehmende Gefährdung von Tierarten in Deutschland aufzuhalten oder sogar umzukehren, ist trotz steigender Aktivitäten in den letzten 30 Jahren noch immer nicht erreicht worden. Mit der Entwicklung und Verbesserung unterschiedlicher wissenschaftlicher, gesetzlicher und maßnahmenorientierter Artenschutz-Instrumente im nationalen und internationalen Bereich wurden zwar einzelne Verbesserungen erzielt, aber keine Trendwende eingeleitet. Lokalen oder artspezifischen Teilerfolgen steht noch immer der anhaltende flächendeckende Rückgang vieler, auch ehemals weit verbreiteter Tierarten gegenüber.

Wie die hier vorgestellte Analyse zum Stand des Artenschutzes in Deutschland zeigt, gilt es zukünftig, Akzeptanz und Verständnis für sowie die Mitwirkung bei Artenschutzmaßnahmen auf Seiten der Nutzergruppen zu stärken, Wissenschaft und Öffentlichkeit mehr einzubinden, Erfolge im Artenschutz deutlicher, aber nicht beschönigend herauszustellen und Prioritäten bei der Weiterentwicklung und dem Einsatz der verfügbaren Instrumente zu setzen.


4. Prof. Dr. Josef Blab, Bundesamt für Naturschutz, Abteilung Biotopschutz und Landschaftsökologie, Bonn, Mitglied des DRL:
Erfolge im Biotop-, Gebiets- und Flächenschutz

Biotopschutz, die Sicherung, Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten waren und sind eine der zentralen Grundbedingungen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt, der spezifischen Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt und nicht zuletzt der Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.

In dem Vortrag wird analysiert und bewertet, was an zentralen Arbeiten auf diesem Feld speziell innerhalb der letzten drei bis vier Jahrzehnte in Deutschland geleistet wurde und mit welchem Erfolg. Herausgestellt werden dabei besonders wichtige Ergebnisse in der wissenschaftlich-konzeptionellen Arbeit (Auswahl), Erfolge bei der Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen zum Gebiets- und Flächenschutz international wie national und ganz besonders die Fortschritte in der praktischen Schutzgebietsarbeit selbst.

Dabei wird auch dokumentiert, dass (zumindest) seitens der handelnden Personen und Institutionen in Wissenschaft, Behörden, Verbänden und Naturschutzpraxis beachtliche Leistungen auf diesem Felde erbracht wurden, trotz extrem widrigem gesamtpolitischem Umfeld.

Des Weiteren wird das Problem diskutiert, dass angesichts der unverändert hohen täglichen Landnahmerate des Menschen sowie großräumig wirkender Einflüsse, z. B. eutrophierender Wirkungen, anthroposphärischer Schadstoffflüsse und globaler Klimaveränderungen, in den Landschaften Mitteleuropas Veränderungen stattfinden, denen auf isolierten Gebieten nicht oder nur mit sehr hohem ständigen Aufwand entgegengesteuert werden kann.

Als größte Erfolge im praktischen Gebietsschutz der letzten Jahrzehnte werden indiziert:

  • die Entwicklung der Nationalparke (insbesondere das „Nationalparkprogramm“ der Ex- DDR),
  • die Ergebnisse der Naturschutz-Großprojektförderung des Bundes
  • sowie – trotz noch scharfem Gegenwind und mancher berechtigten Unzufriedenheit – die enormen Anstrengungen zur Auswahl und die guten Fortschritte und Erfolge beim Aufbau des Netzwerkes NATURA 2000 in Deutschland und Europa.


5. Adrian Hoppenstedt, Planungsgruppe Ökologie + Umwelt, Präsident des BDLA, Hannover, Mitglied des DRL:
Landschaftsplanung: eine Erfolgstory?

Der Vortrag skizziert zunächst die wesentlichen Schritte in der Entwicklung der Landschaftsplanung in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg über die Wiederaufbauphase bis heute.

In den 1960er Jahren vollzog sich der Wandel der Landschaftsplanung von einer naturschutzorientierten Fachplanung zu einer an den Lebensgrundlagen des Menschen orientierten umfassenden „Ökologischen Raumordnung“. Mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 1976 wurden der Landschaftsplanung folgende Aufgabenfelder zugeordnet:

  • Fachplanung für Naturschutz und Landschaftspflege
  • Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung (Landes-, Regional- und Bauleitplanung)
  • Beiträge zu anderen Fachplanungen.

Als größter Mangel ist die geringe Rahmenkompetenz des Bundes zu bewerten, da die unterschiedliche Ausformung der Landschaftsplanung in den Ländernaturschutzgesetzen, die zunächst noch als konstruktive Vielfalt angesehen wurde, sich als strategisch entscheidender Nachteil herausstellte.

Die zersplitterte Rechtssituation hat zu einer verwirrenden Vielfalt von Leitbildern, Verwirrung von Zuständigkeiten und zu einem Akzeptanzverlust in der Landschaftsplanung geführt. Der Anspruch der Landschaftsplanung, als teilintegrierende Planung den Umweltbeitrag zur räumlichen Gesamtplanung zu liefern, hat viele Missverständnisse hervorgerufen. Interessante Neuerungen und eine Aufwertung für die Landschaftsplanung hat das neue Bundesnaturschutzgesetz gebracht (z. B. Forderung nach Flächendeckung).

In Zukunft sollte u. a. versucht werden, die Landschaftsplanung

  • als bewährtes und weiterentwickeltes Instrument als Leitplanung des raumbezogenen Natur- und Umweltschutzes einzusetzen;
  • bundesweit zu qualifizieren (Normierung, Standardisierung);
  • als multifunktionales Informationssystem weiterzuentwickeln.


6. Prof. Dr. Beate Jessel, Lehrstuhl für Landschaftsplanung, Universität Potsdam, Mitglied des DRL:
Die Eingriffsregelung: Bewahrung des Status quo von Natur und Landschaft – mittlerweile ein Alltagsgeschäft?

Die Eingriffsregelung wurde 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz eingeführt, griff dabei aber bereits auf eine Tradition von „Landschaftspflegeplänen“ zurück, die im Wasserbau, bei Verkehrswegen oder bei Vorhaben im Agrarbereich überwiegend zur Eingrünung von Vorhaben erstellt wurden. Entsprechend dauerte es auch seine Zeit, bis sich über derartige „Gestaltungsmaßnahmen“ hinaus die differenzierte wirkungsbezogene Herleitung und Umsetzung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchsetzen konnte.

Deutschland hat sich damit eine Regelung gegeben, die den Anspruch eines umfassenden Verschlechterungsverbots der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild verfolgt und im Anwendungsbereich wie auch in den Rechtsfolgen weitergehend ist als in allen anderen Ländern (z. B. USA, Schweiz, Niederlande), in denen gleichfalls Regelungen zur Bewältigung von Eingriffen existieren. Im Alltagsgeschäft der Naturschutzbehörden ist es dabei eine hohe Zahl an Vorgängen – vielfach mehrere hundert im Jahr –, die von den Fachreferenten zu bewältigen ist. Doch was wird nun davon tatsächlich umgesetzt bzw. inwieweit hat die Eingriffsregelung die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt? Eine kritische Betrachtung ergibt ein differenziertes Bild:

  • Die ungebremst voranschreitende Flächeninanspruchnahme macht deutlich, dass der Anspruch des Verschlechterungsverbots nicht erfüllt werden kann und konnte. Dies ist allerdings nicht nur der Eingriffsregelung anzulasten, sondern genauso ein Problem der anderen Planungsinstrumente, etwa der Landschafts- und Raumplanung.
  • Die Lage der Kompensationsflächen ist oft räumlich zersplittert; sie orientiert sich in der Praxis weniger an fachlichen Gesichtspunkten als vielmehr pragmatisch an gegebenen Flächenverfügbarkeiten.
  • Umsetzungsdefizite der festgesetzten Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind durch Nachkontrollen mittlerweile vielfältig belegt; diese lassen aber auch positive Beispiele deutlich werden.

Diese zunächst recht skeptische Einschätzung führt zu der Überlegung, sich als Kontrastszenario umgekehrt einmal vorzustellen, was denn wäre, wenn es die Eingriffsregelung nicht gäbe. Unter anderem

  • würden deutlich weniger naturschutzrelevante Maßnahmen realisiert; Umfang und Verteilung von Kompensationsflächen bewegen sich bereits aktuell in Dimensionen, die vielfach spürbaren Einfluss auf die Landschaftsentwicklung haben;
  • wäre das in über 20 Jahren sowohl bei den Vorhabensträgern als auch bei den genehmigenden Behörden gewachsene Bewusstsein, dass Folgen von Beeinträchtigungen zu „reparieren“ sind, wesentlich geringer, gleichfalls der Begründungsaufwand für die Durchsetzung von Vorhaben mit erheblichen Umweltbeeinträchtigungen;
  • wäre angesichts leerer Kassen der finanzielle Spielraum für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen spürbar enger als dies ohnehin schon der Fall ist;
  • würde sich Naturschutz noch stärker auf Schutzgebiete konzentrieren (die Eingriffsregelung dient gerade auch der Einhaltung von Mindeststandards in der „Normallandschaft“);
  • wäre ihre Präventivwirkung im Vorfeld, d. h. hier bereits die Beratung der Behörden zu suchen und ein Vorhaben zu optimieren, ggf. zu überdenken, nicht gegeben. Der Entscheidungsablauf der Eingriffsregelung entfaltet nämlich auch verfahrenspsychologische Wirkungen.

Damit gilt für die Eingriffsregelung: Wenn auch mit ihr der große Wurf noch nicht erreicht wurde, so doch viele kleine und sinnvolle Schritte. Verschlechterungsverbot und naturschutzfachlicher „Ausgleich“ sind dabei gleichermaßen unerfüllbar wie dennoch als Leitstrategien wichtig. Davon ausgehende Perspektiven, die diskutiert werden, umfassen etwa ein professionelles Qualitätsmanagement, die Ergänzung ihres ordnungsrechtlichen Ansatzes über kooperative Elemente, eine stärkere Regionalisierung bei der Entwicklung und Anerkennung von Maßnahmen, vor allem aber eine verbesserte Abstimmung mit den anderen EU-rechtlich vorgegebenen Instrumenten der Folgenbewältigung, damit künftig diejenigen materiellen Anforderungen der Eingriffsregelung, die über EU-Vorgaben hinausreichen, nicht verloren gehen.


7. Matthias Herbert, Bundesamt für Naturschutz, Abteilung Landschaftsplanung und -gestaltung, Leipzig:
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Verhältnis zur UVP und SUP

1 Erfolge im Bereich von FFH-Verträglichkeitsprüfung, SUP und UVP
Im Zusammenhang mit den zu betrachtenden Instrumenten soll der Frage nachgegangen werden, ob und welche Erfolge als solche auch gewertet werden können, oder ob es sich eher um Scheinerfolge und damit nicht dauerhafte Fortschritte für Naturschutz und Landschaftspflege handelt. Es ist deshalb interessant, das Selbst- und das Fremdbild des Naturschutzes in Prüf- und Entscheidungs-prozessen zu beleuchten, um Handlungs- und Motivationslinien zu erkennen und Optionen abzuleiten.

2 Zur Anlage der Instrumente
Unter Bezugnahme auf das Tagungsthema soll die methodische Anlage der Instrumente FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Strategische Umweltprüfung (SUP) und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einschließlich ihrer Rechtsfolgen kurz angerissen werden. Die methodische Praxis in Deutschland wird auch internationalen Entwicklungen gegenübergestellt, um Erfolgsgesichtspunkte in der nationalen Methodenanwendung vorstellen zu können.

3 Zur Ausfüllung der Instrumente
Der Stand der Praxis in Deutschland ist vielfältig und bei den drei Instrumenten unterschiedlich ausgebildet. Dennoch soll der Blick auf die praktische Anwendung genutzt werden, um positive Entwicklungen aufzuzeigen und diese für die Weiterentwicklung einer „guten fachlichen Praxis“ zu nutzen.

4 Zur Weiterentwicklung der Instrumente
Die Weiterentwicklung der Instrumente im Rahmen der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht und auch im Rahmen von methodischen Entwicklungen kann sowohl Fortschritt als auch Rückschritt bedeuten. Im Vortrag sollen aktuelle Beispiele aufgezeigt werden, um die Erfolgsstory von Naturschutzinstrumenten nicht abreißen zu lassen.

5 Ausblick
Im Ausblick wird aufgezeigt, wie die Erfüllung der Anforderungen von FFH-VP, SUP und UVP dauerhafte Erfolge sichert und welche Handlungsoptionen die Akteure in Naturschutz und Landschaftspflege in Zukunft haben.


8. Dr. Kai Schuster, Fachbereich Psychologie, Universität Kassel:
Image und Akzeptanz von Naturschutz in der Gesellschaft

Der Schutz der Natur gehört zu den wichtigsten Anliegen unserer Gesellschaft und stellt in der Bevölkerung einen hohen allgemeinen Wert dar. Dennoch ist in den letzten Jahren eine Verschiebung zu beobachten: Verglichen mit anderen Themen, sinkt der Stellenwert von Naturschutz in der Gesellschaft beständig. Bedeutsamer sind Themen, die auf die wirtschaftliche Stabilisierung abheben, wie etwa Arbeitslosigkeit bekämpfen, Wirtschaft ankurbeln oder Renten sichern (BMU 2002). Pointiert ausgedrückt kann gesagt werden, dass Naturschutz gegenwärtig keine „Konjunktur“ hat. Das zeigt sich insbesondere dann, wenn eine Naturschutzmaßnahme umgesetzt wird bzw. werden soll. Nicht selten sind dann heftige Widerstandsäußerungen beobacht- und für die Naturschutzseite spürbar.

Wie kann – wie es das explizite Ziel des Symposiums ist – das Image des Naturschutzes nun wieder aufgewertet, der Trend des abnehmenden Stellenwertes von Naturschutz gebremst werden?

Zunächst ist es wichtig, „die Gesellschaft“ genauer aufzuschlüsseln. Es zeigt sich, dass unterschiedliche Gruppen dem Naturschutz unterschiedlich nahe stehen. Oder anders ausgedrückt, dass Naturschutz manchen Gruppen näher gebracht werden muss als anderen. Schlaglichtartig wird im Vortrag anhand empirischer Daten die Akzeptanz von Naturschutz bei einzelnen Gruppen vorgestellt. Eine besondere Beachtung finden dabei Jugendliche und junge Erwachsene, also die „Zukunftsgruppe“ und gleichzeitig die „Vermissten“ im ehrenamtlichen Naturschutz.

Abschließend werden erste Folgerungen für die Interessenssteigerung am Naturschutz zur Diskussion gestellt.


9. Stephan Börnecke, Redaktion Frankfurter Rundschau:
Naturschutz und Medien

Die Studie des Umweltbundesamtes Umweltbewusstsein 2002 geht davon aus, dass die Bevölkerung in hohem Maße weiter ökologisch sensibilisiert ist und die große Mehrheit wenigstens Teilbereiche für äußerst wichtige politische Aufgaben hält. Allerdings wird das Thema Umwelt heute nüchterner und emotionsloser als noch vor ein paar Jahren betrachtet, die Bedeutung des Themas insgesamt nimmt ab.

Der Jugendreport der Universität Marburg kommt zu einem ernüchternden Ergebnis. Das Interesse am Bestimmen von Pflanzen schwindet genauso wie das Interesse, Tiere zu beobachten. Zwar behaupten fast alle Jugendlichen der Klassen sechs, neun und zwölf, ohne Natur nicht leben zu können. Sie interessieren sich aber nicht für sie und haben keine Ahnung von Natur- oder Artenschutz.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn im Hörfunk viele der früheren Umweltsendungen ersatzlos gestrichen wurden, und die Umweltseiten der Tageszeitungen nach und nach verschwinden. Selbst das von Horst Stern gegründete Magazin Natur wird seit Jahren seinem Titel leider nicht mehr gerecht. Einzig im Fernsehen spielt das Thema Natur noch eine größere Rolle. Doch viele der Sendungen wirken entrückt, exotisch und dadurch unnahbar, unwirklich. Natur zum Anfassen gibt es kaum.

Umweltschutz ist zwar zur Querschnittsaufgabe der Medien geworden ist. Dies birgt aber die große Gefahr, dass häufig nur noch eine Katastrophenberichterstattung übrig bleibt. Vor allem in den Lokalteilen der Tageszeitungen treffen die Organisationen allerdings bis heute auf eine große Bereitschaft zu Naturschutzthemen.

Parallel lassen sich Naturschutzverbände immer neue Methoden einfallen, um das Thema Natur und Naturschutz in den Medien erfolgreich zu präsentieren. Dabei müssen dann jedoch gewaltige Abstriche gemacht werden, um in den Sendern und sonstigen Medien landen zu können: Um in Fernsehmagazinen oder im TV-Wetterbericht präsent zu sein, muss man auf Naturschutz mit Seminar-Charakter verzichten, vom hohen Ross herunter kommen und eine sehr populäre „Übersetzung“ wählen. Das ist einerseits wohltuend, andererseits aber von Oberflächlichkeit begleitet. Ausgerechnet eine Behörde, nämlich das Bundesamt für Naturschutz, mutiert dabei zur Speerspitze der Bewegung. Der „Storchenwetterbericht“ oder die Spots for Nature sind gelungene Beispiele für einen offensiven Versuch, Natur den Menschen nahe zu bringen.


10. Herbert Altmann, Bürgermeister a. D., Kirchdorf im Wald:
Lokale Agenda 21 - Erarbeitung und Umsetzung in der Gemeinde Kirchdorf i. Wald und im Landkreis Regen

Als Folge des Beschlusses der Umweltkonferenz in Rio im Jahre 1992 hat die Gemeinde Kirchdorf i. Wald in den Jahren 1993 und 1994 mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen und fachlicher Betreuung durch das Büro Baum Consult GmbH in München unter Einbindung der Bevölkerung in Form eines Arbeitskreises ein Umweltkonzept für die Gemeinde Kirchdorf i. W. erarbeitet und gleichzeitig die Umsetzung in die Wege geleitet.

Im Jahre 1996 wurde die Fortschreibung des Umweltkonzepts durchgeführt und als Aktionsprogramm der Agenda 21 konzipiert. Seit 1993 werden konkrete Projekte mit intensiver Einbindung der Bürger umgesetzt. Bei den Entscheidungen im Gemeinderat wird unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit auf den Gleichklang von Ökologie, Ökonomie und Sozialem geachtet.

Beispiele für umgesetzte Projekte:

  • Landschaftsplanung und Umsetzung
  • Bürgerbus
  • Umweltfreundliches Tourismuskonzept
  • Bauleitplanung
  • Artenschutzmaßnahmen.


11. Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU Landesverbandes NRW, Düsseldorf Naturschutzverbände:
Akteure und wichtige Lobby

Die Naturschutzverbände spielen in Deutschland eine gewichtige Rolle
a) durch das eigene praktische und politische Engagement ihrer Mitglieder in jeder Gemeinde Deutschlands,
b) in der Beeinflussung politischer Entscheidungen auf allen Ebenen unserer demokratischen Gesellschaft,
c) durch Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft für Fragen des Natur- und Umweltschutzes.

Unter den vier großen Natur- und Umweltschutzverbänden gibt es zwei unterschiedliche Strategien in der Organisationsform:

  • Zentralistisch organisierte Vereine ohne breite Mitgliederstruktur mit Förderern zur finanziellen Unterstützung (Greenpeace, WWF)
  • Dezentral organisierte Vereine auf der Basis von Mitgliedern mit eigenen Mitgliedsrechten (BUND, NABU).

Beide Organisationsformen haben ihre Vor- und Nachteile.

Der Naturschutzbund Deutschland NABU ist unter den Vereinen mit seinen bundesweit 330.000 Mitgliedern (ohne Bayern) dabei der älteste (gegründet 1899) und größte Verband. In den letzten drei Jahrzehnten sind die Mitgliederzahlen kontinuierlich und stark angewachsen. Der politische Einfluss ist größer geworden. Dies ist zuletzt bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sehr deutlich geworden.

Für den Erfolg und die Stärke des Verbandes über die Jahrzehnte gibt es mehrere wichtige Gründe:

  • Verwurzelung des Verbandes in allen sozialen Schichten und politischen Parteien,
  • Präsenz des Verbandes vor Ort und in allen Bundesländern,
  • Ehrenamt als personelles Rückgrat des Verbandes,
  • enge Beziehung zur Wissenschaft,
  • eigene Jugendorganisation (Naturschutzjugend),
  • dezentrales Bildungsangebot mit tausenden Veranstaltungen jährlich,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

In der Zukunft werden neben diesen Punkten weitere Faktoren den Erfolg oder Misserfolg bestimmen:

  • Finanzielle Unabhängigkeit von staatlichen Förderungen u. a. durch steigende Mitgliederzahlen
  • Präsenz in Besucherzentren oder an Besuchermagneten
  • Dezentrale hauptamtliche Strukturen zur Unterstützung des Ehrenamtes
  • Selbstbewusstsein und positive Ausstrahlung der Akteure in einer medienbestimmten Gesellschaft.


12. Hans-Christoph Neidlein, SSWP Beratung für Kommunal- und Regionalentwicklung, Ravensburg/Bonn:
Finanzierung in Zeiten knapper Kassen

Im Vortrag werden erste Zwischenergebnisse des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Finanzierung des Naturschutzes“ des Bundesamtes für Naturschutz vorgestellt.

Das Projekt verfolgt eine dreifache Zielsetzung:

  1. Eine bundesweite quantitative und qualitative Abschätzung der Mittel für den Naturschutz aus der Sicht des Bundes bietet einen Überblick und dient als Grundlage für die Umweltberichterstattung.
  2. Eine Stärken-Schwächen-Analyse ermöglicht die Einschätzung der Qualität und Nutzbarkeit einzelner Finanzierungsquellen für bestimmte Aktivitäten.
  3. Eine ansprechend aufbereitete Naturschutz-Förderfibel für die lokalen und regionalen Akteure (Behörden, Verbände u. a.) bietet Hilfestellung und Motivation für die Arbeit vor Ort.

Das Arbeitsprogramm besteht aus fünf Modulen:

  1. Definition und Abgrenzung, Erstellung eines Analyserasters
  2. Analyse öffentlicher und privater Finanzströme im Naturschutz
  3. Fallstudien zu hervorragenden Beispielen der Naturschutzfinanzierung
  4. Stärken–Schwächen–Analyse verschiedener Finanzierungsformen
  5. Zusammenfassung in einem Handbuch und einem kurzgefassten Leitfaden.

Die Laufzeit des Projekts reicht bis Ende 2003.

letzte Aktualisierung: 25.01.2007