Naturschutz in Deutschland - eine Erfolgsstory?
- Heft 76
Kurzfassungen der Vorträge
- Frank Uekötter: Sieger
der Geschichte? Historisches über das merkwürdige Verhältnis
des Naturschutzes zu seinem eigenen Erfolg
- Hans Walter Louis: Von
der Polizeiverordnung zum komplexen Naturschutzrecht
- Harald Martens: Entwicklungen
im Artenschutz
- Josef Blab: Erfolge im
Biotop-, Gebiets- und Flächenschutz
- Adrian Hoppenstedt: Landschaftsplanung:
eine Erfolgsstory?
- Beate Jessel: Die Eingriffsregelung:
Bewahrung des Status quo von Natur und Landschaft - mittlerweile
ein Alltagsgeschäft?
- Matthias Herbert: Die
FFH-Verträglichkeitsprüfung im Verhältnis zur UVP und SUP
- Kai Schuster: Image
und Akzeptanz von Naturschutz in der Gesellschaft
- Stephan Börnecke: Naturschutz
und Medien
- Herbert Altmann: Lokale
Agenda 21 - Erarbeitung und Umsetzung in der Gemeinde Kirchdorf
i. Wald und im Landkreis Regen
- Josef Tumbrinck: Naturschutzverbände:
Akteure und wichtige Lobby
- Hans-Christoph Neidlein:
Finanzierung in Zeiten knapper Kassen
1. Dr. Frank Uekötter, Fakultät für Geschichtswissenschaft und
Philosophie, Universität Bielefeld:
Sieger der Geschichte? Historisches über das merkwürdige Verhältnis
des Naturschutzes zu seinem eigenen Erfolg
Ist die Geschichte des Naturschutzes in Deutschland eine Erfolgsgeschichte?
Die Naturschutzbewegung hat sich historisch nicht nur mit einer
Antwort, sondern schon mit der Frage selbst bemerkenswert schwer
getan. Gewöhnlich sind soziale Bewegungen bemüht, nach außen hin
eine ausgewogene Balance von erreichten und noch zu erreichenden
Zielen zu präsentieren. Schon um den Wert der eigenen Arbeit zu
demonstrieren, sind soziale Bewegungen stets bemüht, die eigenen
Erfolge nicht unter den Scheffel zu stellen. Die Naturschutzbewegung
fällt in dieser Beziehung seit jeher aus dem Rahmen, indem sie
mit Vorliebe über die Defizite der eigenen Arbeit redet - nicht
das selbstbewusste Lob der Errungenschaften, sondern die Jeremiade
prägt die Nabelschau der Naturschützer; die Naturschutzbewegung
ist der seltene Fall einer sozialen Bewegung, die großen Wert
darauf legt, die eigene Erfolglosigkeit zu betonen. Im historischen
Rückblick zeigt der Vortrag, dass das Problem der Naturschützer
mit dem eigenen Erfolg im Grunde genauso alt ist wie der Naturschutz
selbst.
Der Vortrag diskutiert im ständigen Vergleich der Naturschutzbewegung
mit anderen sozialen Bewegungen einige Ursachen und Konsequenzen
dieser Situation und skizziert so das Bild der Naturschutzbewegung
als einer „etwas anderen“ sozialen Bewegung. Dabei wird deutlich,
dass das skizzierte Paradoxon aufs Engste mit jener emotionalen
Gemengelage zusammenhängt, die am Anfang des Naturschutzes um
1900 stand und die der Hamburger Literaturwissenschaftler Ludwig
Fischer als „verstehende Trauer“ charakterisiert hat. Das Problem
der Naturschützer mit dem eigenen Erfolg präsentiert sich aus
dieser Sicht als konsequenter Ausdruck der eigenen Ideenwelt –
und nicht als Detailproblem, dem mit bloßen Appellen oder Konzeptpapieren
beizukommen wäre.
So wird deutlich, warum modische Forderungen nach einer „frisch-fröhlich-optimistischen“
Umweltbewegung in Naturschutzkreisen keinen nachhaltigen Rückhalt
gefunden haben – und warum das vielleicht gar nicht so schlecht
ist. Durch eine Wendung zum Zweckoptimismus würde die Naturschutzbewegung
womöglich mehr verlieren, als ihr selbst lieb sein kann.

2. Prof. Dr. Hans Walter Louis LL.M., Niedersächsisches Umweltministerium,
Hannover, Mitglied des DRL:
Von der Polizeiverordnung zum komplexen Naturschutzrecht
Der Naturschutz gründet auf mehreren Wurzeln:
- Schutz einzelner Arten, zunächst unter dem Gesichtspunkt ihrer
Nützlichkeit für Land- und Forstwirtschaft. Im Jahre 1888 wurde
z. B. das „Reichsgesetz betreffend den Schutz von Vögeln“ erlassen.
- Erleben der Natur und geistige Aneignung in der Romantik.
Dies führte u. a. zu Bürgerinitiativen zum Schutz besonderer
Naturschöpfungen wie des Drachenfelses (1836) oder der Teufelsmauer
im Harz (1852).
- Schutz der Landschaft, einerseits als Teil des Heimatschutzes
und der Kulturlandschaft, andererseits als Schutz der Landschaften
von besonderer Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Das 1902 in
Preußen verabschiedete „Gesetz gegen Verunstaltungen landschaftlich
hervorragender Gegenden“ belegt dies.
Mit dem 1880 erlassenen und 1920 neugefassten „Preußischen
Feld- und Forstpolizeigesetz“ konnten Tiere und Pflanzen geschützt,
aber auch Naturdenkmale und Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.
Die Weimarer Reichsverfassung (Art. 150 (1)) von 1919 sah vor,
dass „die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie
der Landschaft ... den Schutz des Staates (genießen)“.
1935 wurde das Reichsnaturschutzgesetz (RNG) erlassen:
Naturschutz erstreckte sich auf Pflanzen und nicht jagdbare Tiere,
Naturdenkmale, Naturschutzgebiete und sonstige Landschaftsteile,
wobei Schönheit und Eigenart eine wichtige Rolle spielten. Die
Beteiligung der Naturschutzbeauftragten und die Zusammenarbeit
mit Behörden waren geregelt. Das RNG galt nach dem 2. Weltkrieg
in den Ländern als Landesrecht weiter, bis seit Beginn der 1970er
Jahre allmählich Landesnaturschutzgesetze erlassen wurden.
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) löste 1976
das RNG als Rahmengesetz ab. Einerseits entwickelte es das RNG
weiter, andererseits setzte es auf einen flächendeckenden Naturschutz,
der mit Hilfe der Landschaftsplanung und der Eingriffsregelung
durchgesetzt werden sollte. Eine Verbandsbeteiligung wurde gleichfalls
eingeführt. Es wurde mehrfach novelliert, zuletzt 2002. Auch in
der ehemaligen DDR galt zunächst das RNG weiter, bis es 1954 durch
ein Naturschutzgesetz abgelöst und später 1970 durch das Landeskulturgesetz
ersetzt wurde. Die Schutzgebietskategorien der Reichnaturschutzgesetzes
wurden erheblich erweitert.
Im vereinigten Deutschland wurde 1994 der „Schutz
der natürlichen Lebensgrundlagen“ in das Grundgesetz aufgenommen.
Seit Beginn der 1980er Jahre beginnt sich europäisches Naturschutzrecht
auszuwirken: Zu erwähnen sind vor allem Vogelschutzrichtlinie
und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie mit dem Ziel, ein europäisches
Netz zusammenhängender Schutzgebiete (NATURA 2000) aufzubauen.

3. Harald Martens, Bundesamt für Naturschutz, FG Zoologischer
Artenschutz, Bonn:
Entwicklungen im Artenschutz
Das Kernziel des zoologischen Artenschutzes, die zunehmende Gefährdung
von Tierarten in Deutschland aufzuhalten oder sogar umzukehren,
ist trotz steigender Aktivitäten in den letzten 30 Jahren noch
immer nicht erreicht worden. Mit der Entwicklung und Verbesserung
unterschiedlicher wissenschaftlicher, gesetzlicher und maßnahmenorientierter
Artenschutz-Instrumente im nationalen und internationalen Bereich
wurden zwar einzelne Verbesserungen erzielt, aber keine Trendwende
eingeleitet. Lokalen oder artspezifischen Teilerfolgen steht noch
immer der anhaltende flächendeckende Rückgang vieler, auch ehemals
weit verbreiteter Tierarten gegenüber.
Wie die hier vorgestellte Analyse zum Stand des Artenschutzes
in Deutschland zeigt, gilt es zukünftig, Akzeptanz und Verständnis
für sowie die Mitwirkung bei Artenschutzmaßnahmen auf Seiten der
Nutzergruppen zu stärken, Wissenschaft und Öffentlichkeit mehr
einzubinden, Erfolge im Artenschutz deutlicher, aber nicht beschönigend
herauszustellen und Prioritäten bei der Weiterentwicklung und
dem Einsatz der verfügbaren Instrumente zu setzen.

4. Prof. Dr. Josef Blab, Bundesamt für Naturschutz, Abteilung
Biotopschutz und Landschaftsökologie, Bonn, Mitglied des DRL:
Erfolge im Biotop-, Gebiets- und Flächenschutz
Biotopschutz, die Sicherung, Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten
waren und sind eine der zentralen Grundbedingungen für die Erhaltung
der biologischen Vielfalt, der spezifischen Lebensräume der Tier-
und Pflanzenwelt und nicht zuletzt der Eigenart und Schönheit
von Natur und Landschaft.
In dem Vortrag wird analysiert und bewertet, was an zentralen
Arbeiten auf diesem Feld speziell innerhalb der letzten drei bis
vier Jahrzehnte in Deutschland geleistet wurde und mit welchem
Erfolg. Herausgestellt werden dabei besonders wichtige Ergebnisse
in der wissenschaftlich-konzeptionellen Arbeit (Auswahl), Erfolge
bei der Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen zum Gebiets-
und Flächenschutz international wie national und ganz besonders
die Fortschritte in der praktischen Schutzgebietsarbeit selbst.
Dabei wird auch dokumentiert, dass (zumindest) seitens der handelnden
Personen und Institutionen in Wissenschaft, Behörden, Verbänden
und Naturschutzpraxis beachtliche Leistungen auf diesem Felde
erbracht wurden, trotz extrem widrigem gesamtpolitischem Umfeld.
Des Weiteren wird das Problem diskutiert, dass angesichts der
unverändert hohen täglichen Landnahmerate des Menschen sowie großräumig
wirkender Einflüsse, z. B. eutrophierender Wirkungen, anthroposphärischer
Schadstoffflüsse und globaler Klimaveränderungen, in den Landschaften
Mitteleuropas Veränderungen stattfinden, denen auf isolierten
Gebieten nicht oder nur mit sehr hohem ständigen Aufwand entgegengesteuert
werden kann.
Als größte Erfolge im praktischen Gebietsschutz der letzten Jahrzehnte
werden indiziert:
- die Entwicklung der Nationalparke (insbesondere das „Nationalparkprogramm“
der Ex- DDR),
- die Ergebnisse der Naturschutz-Großprojektförderung des Bundes
- sowie – trotz noch scharfem Gegenwind und mancher berechtigten
Unzufriedenheit – die enormen Anstrengungen zur Auswahl und
die guten Fortschritte und Erfolge beim Aufbau des Netzwerkes
NATURA 2000 in Deutschland und Europa.

5. Adrian Hoppenstedt, Planungsgruppe Ökologie + Umwelt, Präsident
des BDLA, Hannover, Mitglied des DRL:
Landschaftsplanung: eine Erfolgstory?
Der Vortrag skizziert zunächst die wesentlichen
Schritte in der Entwicklung der Landschaftsplanung in der Zeit
vor dem 2. Weltkrieg über die Wiederaufbauphase bis heute.
In den 1960er Jahren vollzog sich der Wandel der
Landschaftsplanung von einer naturschutzorientierten Fachplanung
zu einer an den Lebensgrundlagen des Menschen orientierten umfassenden
„Ökologischen Raumordnung“. Mit dem Bundesnaturschutzgesetz von
1976 wurden der Landschaftsplanung folgende Aufgabenfelder zugeordnet:
- Fachplanung für Naturschutz und Landschaftspflege
- Beitrag zur räumlichen Gesamtplanung (Landes-, Regional- und
Bauleitplanung)
- Beiträge zu anderen Fachplanungen.
Als größter Mangel ist die geringe Rahmenkompetenz
des Bundes zu bewerten, da die unterschiedliche Ausformung der
Landschaftsplanung in den Ländernaturschutzgesetzen, die zunächst
noch als konstruktive Vielfalt angesehen wurde, sich als strategisch
entscheidender Nachteil herausstellte.
Die zersplitterte Rechtssituation hat zu einer verwirrenden
Vielfalt von Leitbildern, Verwirrung von Zuständigkeiten und zu
einem Akzeptanzverlust in der Landschaftsplanung geführt. Der
Anspruch der Landschaftsplanung, als teilintegrierende Planung
den Umweltbeitrag zur räumlichen Gesamtplanung zu liefern, hat
viele Missverständnisse hervorgerufen. Interessante Neuerungen
und eine Aufwertung für die Landschaftsplanung hat das neue Bundesnaturschutzgesetz
gebracht (z. B. Forderung nach Flächendeckung).
In Zukunft sollte u. a. versucht werden, die Landschaftsplanung
- als bewährtes und weiterentwickeltes Instrument als Leitplanung
des raumbezogenen Natur- und Umweltschutzes einzusetzen;
- bundesweit zu qualifizieren (Normierung, Standardisierung);
- als multifunktionales Informationssystem weiterzuentwickeln.

6. Prof. Dr. Beate Jessel, Lehrstuhl für Landschaftsplanung, Universität
Potsdam, Mitglied des DRL:
Die Eingriffsregelung: Bewahrung des Status quo von Natur und
Landschaft – mittlerweile ein Alltagsgeschäft?
Die Eingriffsregelung wurde 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz
eingeführt, griff dabei aber bereits auf eine Tradition von „Landschaftspflegeplänen“
zurück, die im Wasserbau, bei Verkehrswegen oder bei Vorhaben
im Agrarbereich überwiegend zur Eingrünung von Vorhaben erstellt
wurden. Entsprechend dauerte es auch seine Zeit, bis sich über
derartige „Gestaltungsmaßnahmen“ hinaus die differenzierte wirkungsbezogene
Herleitung und Umsetzung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
durchsetzen konnte.
Deutschland hat sich damit eine Regelung gegeben, die den Anspruch
eines umfassenden Verschlechterungsverbots der Leistungsfähigkeit
von Naturhaushalt und Landschaftsbild verfolgt und im Anwendungsbereich
wie auch in den Rechtsfolgen weitergehend ist als in allen anderen
Ländern (z. B. USA, Schweiz, Niederlande), in denen gleichfalls
Regelungen zur Bewältigung von Eingriffen existieren. Im Alltagsgeschäft
der Naturschutzbehörden ist es dabei eine hohe Zahl an Vorgängen
– vielfach mehrere hundert im Jahr –, die von den Fachreferenten
zu bewältigen ist. Doch was wird nun davon tatsächlich umgesetzt
bzw. inwieweit hat die Eingriffsregelung die in sie gesetzten
Erwartungen erfüllt? Eine kritische Betrachtung ergibt ein differenziertes
Bild:
- Die ungebremst voranschreitende Flächeninanspruchnahme macht
deutlich, dass der Anspruch des Verschlechterungsverbots nicht
erfüllt werden kann und konnte. Dies ist allerdings nicht nur
der Eingriffsregelung anzulasten, sondern genauso ein Problem
der anderen Planungsinstrumente, etwa der Landschafts- und Raumplanung.
- Die Lage der Kompensationsflächen ist oft räumlich zersplittert;
sie orientiert sich in der Praxis weniger an fachlichen Gesichtspunkten
als vielmehr pragmatisch an gegebenen Flächenverfügbarkeiten.
- Umsetzungsdefizite der festgesetzten Vermeidungs-, Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen sind durch Nachkontrollen mittlerweile vielfältig
belegt; diese lassen aber auch positive Beispiele deutlich werden.
Diese zunächst recht skeptische Einschätzung führt zu der Überlegung,
sich als Kontrastszenario umgekehrt einmal vorzustellen, was denn
wäre, wenn es die Eingriffsregelung nicht gäbe. Unter anderem
- würden deutlich weniger naturschutzrelevante Maßnahmen realisiert;
Umfang und Verteilung von Kompensationsflächen bewegen sich
bereits aktuell in Dimensionen, die vielfach spürbaren Einfluss
auf die Landschaftsentwicklung haben;
- wäre das in über 20 Jahren sowohl bei den Vorhabensträgern
als auch bei den genehmigenden Behörden gewachsene Bewusstsein,
dass Folgen von Beeinträchtigungen zu „reparieren“ sind, wesentlich
geringer, gleichfalls der Begründungsaufwand für die Durchsetzung
von Vorhaben mit erheblichen Umweltbeeinträchtigungen;
- wäre angesichts leerer Kassen der finanzielle Spielraum für
die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen spürbar enger als dies
ohnehin schon der Fall ist;
- würde sich Naturschutz noch stärker auf Schutzgebiete konzentrieren
(die Eingriffsregelung dient gerade auch der Einhaltung von
Mindeststandards in der „Normallandschaft“);
- wäre ihre Präventivwirkung im Vorfeld, d. h. hier bereits
die Beratung der Behörden zu suchen und ein Vorhaben zu optimieren,
ggf. zu überdenken, nicht gegeben. Der Entscheidungsablauf der
Eingriffsregelung entfaltet nämlich auch verfahrenspsychologische
Wirkungen.
Damit gilt für die Eingriffsregelung: Wenn auch mit ihr der große
Wurf noch nicht erreicht wurde, so doch viele kleine und sinnvolle
Schritte. Verschlechterungsverbot und naturschutzfachlicher „Ausgleich“
sind dabei gleichermaßen unerfüllbar wie dennoch als Leitstrategien
wichtig. Davon ausgehende Perspektiven, die diskutiert werden,
umfassen etwa ein professionelles Qualitätsmanagement, die Ergänzung
ihres ordnungsrechtlichen Ansatzes über kooperative Elemente,
eine stärkere Regionalisierung bei der Entwicklung und Anerkennung
von Maßnahmen, vor allem aber eine verbesserte Abstimmung mit
den anderen EU-rechtlich vorgegebenen Instrumenten der Folgenbewältigung,
damit künftig diejenigen materiellen Anforderungen der Eingriffsregelung,
die über EU-Vorgaben hinausreichen, nicht verloren gehen.

7. Matthias Herbert, Bundesamt für Naturschutz, Abteilung Landschaftsplanung
und -gestaltung, Leipzig:
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung im Verhältnis zur UVP und SUP
1 Erfolge im Bereich von FFH-Verträglichkeitsprüfung, SUP
und UVP
Im Zusammenhang mit den zu betrachtenden Instrumenten soll der
Frage nachgegangen werden, ob und welche Erfolge als solche auch
gewertet werden können, oder ob es sich eher um Scheinerfolge
und damit nicht dauerhafte Fortschritte für Naturschutz und Landschaftspflege
handelt. Es ist deshalb interessant, das Selbst- und das Fremdbild
des Naturschutzes in Prüf- und Entscheidungs-prozessen zu beleuchten,
um Handlungs- und Motivationslinien zu erkennen und Optionen abzuleiten.
2 Zur Anlage der Instrumente
Unter Bezugnahme auf das Tagungsthema soll die methodische Anlage
der Instrumente FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Strategische
Umweltprüfung (SUP) und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einschließlich
ihrer Rechtsfolgen kurz angerissen werden. Die methodische Praxis
in Deutschland wird auch internationalen Entwicklungen gegenübergestellt,
um Erfolgsgesichtspunkte in der nationalen Methodenanwendung vorstellen
zu können.
3 Zur Ausfüllung der Instrumente
Der Stand der Praxis in Deutschland ist vielfältig und bei den
drei Instrumenten unterschiedlich ausgebildet. Dennoch soll der
Blick auf die praktische Anwendung genutzt werden, um positive
Entwicklungen aufzuzeigen und diese für die Weiterentwicklung
einer „guten fachlichen Praxis“ zu nutzen.
4 Zur Weiterentwicklung der Instrumente
Die Weiterentwicklung der Instrumente im Rahmen der Umsetzung
von Gemeinschaftsrecht in nationales Recht und auch im Rahmen
von methodischen Entwicklungen kann sowohl Fortschritt als auch
Rückschritt bedeuten. Im Vortrag sollen aktuelle Beispiele aufgezeigt
werden, um die Erfolgsstory von Naturschutzinstrumenten nicht
abreißen zu lassen.
5 Ausblick
Im Ausblick wird aufgezeigt, wie die Erfüllung der Anforderungen
von FFH-VP, SUP und UVP dauerhafte Erfolge sichert und welche
Handlungsoptionen die Akteure in Naturschutz und Landschaftspflege
in Zukunft haben.

8. Dr. Kai Schuster, Fachbereich Psychologie, Universität Kassel:
Image und Akzeptanz von Naturschutz in der Gesellschaft
Der Schutz der Natur gehört zu den wichtigsten Anliegen unserer
Gesellschaft und stellt in der Bevölkerung einen hohen allgemeinen
Wert dar. Dennoch ist in den letzten Jahren eine Verschiebung
zu beobachten: Verglichen mit anderen Themen, sinkt der Stellenwert
von Naturschutz in der Gesellschaft beständig. Bedeutsamer sind
Themen, die auf die wirtschaftliche Stabilisierung abheben, wie
etwa Arbeitslosigkeit bekämpfen, Wirtschaft ankurbeln oder Renten
sichern (BMU 2002). Pointiert ausgedrückt kann gesagt werden,
dass Naturschutz gegenwärtig keine „Konjunktur“ hat. Das zeigt
sich insbesondere dann, wenn eine Naturschutzmaßnahme umgesetzt
wird bzw. werden soll. Nicht selten sind dann heftige Widerstandsäußerungen
beobacht- und für die Naturschutzseite spürbar.
Wie kann – wie es das explizite Ziel des Symposiums ist – das
Image des Naturschutzes nun wieder aufgewertet, der Trend des
abnehmenden Stellenwertes von Naturschutz gebremst werden?
Zunächst ist es wichtig, „die Gesellschaft“ genauer aufzuschlüsseln.
Es zeigt sich, dass unterschiedliche Gruppen dem Naturschutz unterschiedlich
nahe stehen. Oder anders ausgedrückt, dass Naturschutz manchen
Gruppen näher gebracht werden muss als anderen. Schlaglichtartig
wird im Vortrag anhand empirischer Daten die Akzeptanz von Naturschutz
bei einzelnen Gruppen vorgestellt. Eine besondere Beachtung finden
dabei Jugendliche und junge Erwachsene, also die „Zukunftsgruppe“
und gleichzeitig die „Vermissten“ im ehrenamtlichen Naturschutz.
Abschließend werden erste Folgerungen für die Interessenssteigerung
am Naturschutz zur Diskussion gestellt.

9. Stephan Börnecke, Redaktion Frankfurter Rundschau:
Naturschutz und Medien
Die Studie des Umweltbundesamtes Umweltbewusstsein 2002 geht
davon aus, dass die Bevölkerung in hohem Maße weiter ökologisch
sensibilisiert ist und die große Mehrheit wenigstens Teilbereiche
für äußerst wichtige politische Aufgaben hält. Allerdings wird
das Thema Umwelt heute nüchterner und emotionsloser als noch vor
ein paar Jahren betrachtet, die Bedeutung des Themas insgesamt
nimmt ab.
Der Jugendreport der Universität Marburg kommt zu einem ernüchternden
Ergebnis. Das Interesse am Bestimmen von Pflanzen schwindet genauso
wie das Interesse, Tiere zu beobachten. Zwar behaupten fast alle
Jugendlichen der Klassen sechs, neun und zwölf, ohne Natur nicht
leben zu können. Sie interessieren sich aber nicht für sie und
haben keine Ahnung von Natur- oder Artenschutz.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn im Hörfunk
viele der früheren Umweltsendungen ersatzlos gestrichen wurden,
und die Umweltseiten der Tageszeitungen nach und nach verschwinden.
Selbst das von Horst Stern gegründete Magazin Natur wird seit
Jahren seinem Titel leider nicht mehr gerecht. Einzig im Fernsehen
spielt das Thema Natur noch eine größere Rolle. Doch viele der
Sendungen wirken entrückt, exotisch und dadurch unnahbar, unwirklich.
Natur zum Anfassen gibt es kaum.
Umweltschutz ist zwar zur Querschnittsaufgabe der Medien geworden
ist. Dies birgt aber die große Gefahr, dass häufig nur noch eine
Katastrophenberichterstattung übrig bleibt. Vor allem in den Lokalteilen
der Tageszeitungen treffen die Organisationen allerdings bis heute
auf eine große Bereitschaft zu Naturschutzthemen.
Parallel lassen sich Naturschutzverbände immer neue Methoden
einfallen, um das Thema Natur und Naturschutz in den Medien erfolgreich
zu präsentieren. Dabei müssen dann jedoch gewaltige Abstriche
gemacht werden, um in den Sendern und sonstigen Medien landen
zu können: Um in Fernsehmagazinen oder im TV-Wetterbericht präsent
zu sein, muss man auf Naturschutz mit Seminar-Charakter verzichten,
vom hohen Ross herunter kommen und eine sehr populäre „Übersetzung“
wählen. Das ist einerseits wohltuend, andererseits aber von Oberflächlichkeit
begleitet. Ausgerechnet eine Behörde, nämlich das Bundesamt für
Naturschutz, mutiert dabei zur Speerspitze der Bewegung. Der „Storchenwetterbericht“
oder die Spots for Nature sind gelungene Beispiele für einen offensiven
Versuch, Natur den Menschen nahe zu bringen.

10. Herbert Altmann, Bürgermeister a. D., Kirchdorf im Wald:
Lokale Agenda 21 - Erarbeitung und Umsetzung in der Gemeinde Kirchdorf
i. Wald und im Landkreis Regen
Als Folge des Beschlusses der Umweltkonferenz in Rio im Jahre
1992 hat die Gemeinde Kirchdorf i. Wald in den Jahren 1993 und
1994 mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für
Landesentwicklung und Umweltfragen und fachlicher Betreuung durch
das Büro Baum Consult GmbH in München unter Einbindung der Bevölkerung
in Form eines Arbeitskreises ein Umweltkonzept für die Gemeinde
Kirchdorf i. W. erarbeitet und gleichzeitig die Umsetzung in die
Wege geleitet.
Im Jahre 1996 wurde die Fortschreibung des Umweltkonzepts durchgeführt
und als Aktionsprogramm der Agenda 21 konzipiert. Seit 1993 werden
konkrete Projekte mit intensiver Einbindung der Bürger umgesetzt.
Bei den Entscheidungen im Gemeinderat wird unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Nachhaltigkeit auf den Gleichklang von Ökologie,
Ökonomie und Sozialem geachtet.
Beispiele für umgesetzte Projekte:
- Landschaftsplanung und Umsetzung
- Bürgerbus
- Umweltfreundliches Tourismuskonzept
- Bauleitplanung
- Artenschutzmaßnahmen.

11. Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU Landesverbandes NRW,
Düsseldorf Naturschutzverbände:
Akteure und wichtige Lobby
Die Naturschutzverbände spielen in Deutschland eine
gewichtige Rolle
a) durch das eigene praktische und politische Engagement ihrer
Mitglieder in jeder Gemeinde Deutschlands,
b) in der Beeinflussung politischer Entscheidungen auf allen Ebenen
unserer demokratischen Gesellschaft,
c) durch Aufklärung und Sensibilisierung der Gesellschaft für
Fragen des Natur- und Umweltschutzes.
Unter den vier großen Natur- und Umweltschutzverbänden
gibt es zwei unterschiedliche Strategien in der Organisationsform:
- Zentralistisch organisierte Vereine ohne breite Mitgliederstruktur
mit Förderern zur finanziellen Unterstützung (Greenpeace, WWF)
- Dezentral organisierte Vereine auf der Basis von Mitgliedern
mit eigenen Mitgliedsrechten (BUND, NABU).
Beide Organisationsformen haben ihre Vor- und Nachteile.
Der Naturschutzbund Deutschland NABU ist unter den
Vereinen mit seinen bundesweit 330.000 Mitgliedern (ohne Bayern)
dabei der älteste (gegründet 1899) und größte Verband. In den
letzten drei Jahrzehnten sind die Mitgliederzahlen kontinuierlich
und stark angewachsen. Der politische Einfluss ist größer geworden.
Dies ist zuletzt bei der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
sehr deutlich geworden.
Für den Erfolg und die Stärke des Verbandes über
die Jahrzehnte gibt es mehrere wichtige Gründe:
- Verwurzelung des Verbandes in allen sozialen Schichten und
politischen Parteien,
- Präsenz des Verbandes vor Ort und in allen Bundesländern,
- Ehrenamt als personelles Rückgrat des Verbandes,
- enge Beziehung zur Wissenschaft,
- eigene Jugendorganisation (Naturschutzjugend),
- dezentrales Bildungsangebot mit tausenden Veranstaltungen
jährlich,
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
In der Zukunft werden neben diesen Punkten weitere
Faktoren den Erfolg oder Misserfolg bestimmen:
- Finanzielle Unabhängigkeit von staatlichen Förderungen u.
a. durch steigende Mitgliederzahlen
- Präsenz in Besucherzentren oder an Besuchermagneten
- Dezentrale hauptamtliche Strukturen zur Unterstützung des
Ehrenamtes
- Selbstbewusstsein und positive Ausstrahlung der Akteure in
einer medienbestimmten Gesellschaft.

12. Hans-Christoph Neidlein, SSWP Beratung für Kommunal- und Regionalentwicklung,
Ravensburg/Bonn:
Finanzierung in Zeiten knapper Kassen
Im Vortrag werden erste Zwischenergebnisse des Forschungs- und
Entwicklungsvorhabens „Finanzierung des Naturschutzes“ des Bundesamtes
für Naturschutz vorgestellt.
Das Projekt verfolgt eine dreifache Zielsetzung:
- Eine bundesweite quantitative und qualitative Abschätzung
der Mittel für den Naturschutz aus der Sicht des Bundes bietet
einen Überblick und dient als Grundlage für die Umweltberichterstattung.
- Eine Stärken-Schwächen-Analyse ermöglicht die Einschätzung
der Qualität und Nutzbarkeit einzelner Finanzierungsquellen
für bestimmte Aktivitäten.
- Eine ansprechend aufbereitete Naturschutz-Förderfibel für
die lokalen und regionalen Akteure (Behörden, Verbände u. a.)
bietet Hilfestellung und Motivation für die Arbeit vor Ort.
Das Arbeitsprogramm besteht aus fünf Modulen:
- Definition und Abgrenzung, Erstellung eines Analyserasters
- Analyse öffentlicher und privater Finanzströme im Naturschutz
- Fallstudien zu hervorragenden Beispielen der Naturschutzfinanzierung
- Stärken–Schwächen–Analyse verschiedener Finanzierungsformen
- Zusammenfassung in einem Handbuch und einem kurzgefassten
Leitfaden.
Die Laufzeit des Projekts reicht bis Ende 2003.

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