Honorierung von Leistungen der Landwirtschaft für Naturschutz
und Landschaftspflege
Heft 71 des Deutschen Rates für Landespflege
Im November 1998 führte der Deutsche Rat für Landespflege (DRL)
in Bonn ein Symposium "Honorierung von Leistungen der Landwirtschaft
für Naturschutz und Landschaftspflege" mit Sachverständigen der
EU sowie des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland
durch. Dabei sollten die neuen Aktionsräume für die Agrarumweltpolitik
unter den veränderten Rahmenbedingungen gezeigt und diskutiert
werden. Im Vordergrund der Betrachtungen standen die Entwicklungen
der EU-Agrarreform, wie sie in der Agenda 2000 niedergelegt sind.
Mit dem Symposium sollten die Agrarumweltprobleme aus fachwissenschaftlicher
Sicht diagnostiziert und bewertet werden, u. a. die Fragen:
- Welche Naturschutz- und Umweltleistungen kann/sollte die Landwirtschaft
aus ökologischer Sicht erbringen?
- Wie ist der Forschungsstand im Bereich "Öko-Bilanzierung"?
- Welche Aussagemöglichkeiten und -grenzen fachwissenschaftlicher
Analysen gibt es und wie werden sie bewertet?
Als Ergebnis wurden vom Deutschen Rat für Landespflege Thesen
zum Hintergrund der Agrarpolitik und Handlungsempfehlungen für
die künftige Entwicklung erarbeitet.
Hintergrund
Intensivierung, Spezialisierung und räumlicher Konzentration
der landwirtschaftlichen Produktion haben in den 1970er und 1980er
Jahren unerwünschte Nebenwirkungen auf Umweltmedien, Ökosysteme
und Landschaft gehabt, deren Umweltbelastungen durch agrarpolitische
partiellen Maßnahmen (z. B. Gülleverordnungen, verschärfte Bewirtschaftungsauflagen
in Wassereinzugsgebieten, Biotopschutz usw.) nicht eingegrenzt
werden konnten.
EU-Agrarreform 1992 und Agenda 2000 als umfassende Lösungsansätze
sollten daraufhin die Markt- und Preispolitik im Landwirtschaftssektor
konsequenter an den Markterfordernissen ausrichten und die angestrebten
einkommens- und gesellschaftspolitischen Ziele mit anderen Mitteln
erreichen. Damit soll der Konflikt zwischen Produktions- und Verteilungszielen
überwunden und die europäische Landwirtschaft schrittweise in
die Weltagrarwirtschaft integriert werden.
Mit den begleitenden Maßnahmen der EU-Agrarreform 1992 (EWG-VO
2078/92), die auch verschiedene umweltorientierte Maßnahmen enthalten
(z. B. Verringerung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln,
Ökologischer Landbau, Pflege des Landschaftsbildes, Umweltfortbildung
von Landwirten), wurde der Einstieg in ein geschlosseneres Konzept
der Agrarumweltpolitik vollzogen.
Die Agenda 2000 sieht Erhöhungen der Finanzausstattung der Agrarumweltprogramme
und die Bindung von Direktzahlungen an Umweltstandards vor. Dies
bietet Chancen für die Akzeptanz und Umsetzung von Naturschutzzielen
insbesondere in benachteiligten Gebieten, die häufig von besonderem
Wert für Naturschutz und Landschaftspflege sind. Auch das europäische
Schutzgebietssystem Natura 2000 (Richtlinie 92/43/EWG des Rates
zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden
Tiere und Pflanzen, auch Flora-Fauna-Habitat- bzw. FFH-Richtlinie
genannt) kann dadurch leichter verwirklicht werden.
Trotzdem bleiben konkrete Maßnahmen zur Reduktion von Umweltbelastungen,
wie die in der Düngeverordnung von 1996 festgelegten Grundsätze
der guten fachlichen Praxis beim Düngen, unverzichtbar; sie sollten
jedoch auf ein Mindestmaß direkter staatlicher Vorgaben (Gebote,
Verbote) beschränkt bleiben.
Die Direktzahlungen nach dem Konzept der Agrarreform 1992 und
der Agenda 2000 sind zum Ausgleich marktbedingter Einkommensverluste
für die Landwirte festgesetzt worden. Solche Ausgleichszahlungen
lassen sich nach den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft
als einkommenspolitische Maßnahme zwar für eine Übergangszeit
rechtfertigen, stehen allerdings bei den WTO-Verhandlungen wegen
ihrer wettbewerbsverzerrenden Wirkungen auf dem Prüfstand. Ein
Teil dieser Finanzmittel könnte zur Verfolgung umweltbezogener
Ziele eingesetzt werden.
Weil die landwirtschaftliche Nutzung jahrhundertelang entscheidenden
Einfluss auf die Entstehung vielfältiger und typischer Kulturlandschaften
ausgeübt hat, konnten diese zu Lebensräumen für an sie angepasste
Tier- und Pflanzenarten werden. Der Erhalt der Vielfalt von Tier-
und Pflanzenarten und der Schutz ihrer Lebensräume sowie die Sicherung
der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes sind Hauptziele
des Naturschutzes.
Die heutige landwirtschaftliche Nutzung wirkt sich auf die Funktionsfähigkeit
des gesamten Naturhaushaltes aus, zu dem Boden, Wasser, Luft (abiotische
Ressourcen), Fauna und Flora (biotische Ressourcen) gleichermaßen
gehören. Die „gute fachliche Praxis“ in der Landwirtschaft muss
auf die Vermeidung von Umweltbelastungen ausgerichtet sein und
durch spezifische Maßnahmen umgesetzt werden. Ansätze, die gute
fachliche Praxis näher zu bestimmen, sind z. B. in Deutschland
das Bodenschutzgesetz, des Pflanzenschutzgesetz und die Düngeverordnung.
Landwirtschaftliche Nutzungen und Maßnahmen produzieren Leistungen
für Natur und Landschaft, wenn sie die Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes im Hinblick auf einzelne oder mehrere biotische
und abiotische Ressourcen über das gesetzlich geforderte Maß -
die gute fachliche Praxis - hinaus sichern und verbessern.
In der Gesellschaft besteht grundsätzlich Akzeptanz, Landwirte
für direkte ökologische Leistungen zu honorieren, statt unspezifische
Einkommenshilfen zu gewähren. Damit wird das in der Agenda 2000
angeführte Argument für die Kombination solcher Direktzahlungen
mit ökologischen Leistungen (cross compliance) gestützt. Viele
Bürger sind auch bereit, selbst höhere Preise für ressourcenschonend
hergestellte hochwertige Nahrungsmittel zu bezahlen.
Für den Bereich der durch Ordnungsrecht geregelten Agrar- und
Umweltpolitik ist in den letzten Jahren ein zunehmender Zentralisierungsgrad
zu Lasten lokaler und regionaler Institutionen festzustellen.
Beispiele sind in Deutschland die bundesweit geltende Düngeverordnung
oder das Bundesbodenschutzgesetz. Solche national oder zum Teil
auch EU-weit geltenden Regelungen stellen gewisse Pauschallösungen
dar, die regionale Besonderheiten unberücksichtigt lassen.
Teile der “Agrarumweltprogramme” zur Honorierung ökologischer
Leistungen der Landwirtschaft werden dagegen dezentral konzipiert,
administriert und begrenzt auch finanziert. In Einzelfällen werden
auf regionaler bzw. lokaler Ebene, d. h. in abgrenzbaren konkreten
Räumen, die Interessen der Entscheidungsträger, Akteure und Betroffenen
in Form von “runden Tischen” abgestimmt; Handlungsmöglichkeiten
und Umsetzungschancen aufgrund verschiedener Politikinstrumente
(z. B. Erörterung von Planungs- und Finanzierungsinstrumenten)
werden diskutiert und Lösungen für die künftige Entwicklung erarbeitet.
Beispiele erfolgreichen gemeinsamen Handelns liegen vor.
Handlungsempfehlungen
Ökologische Leistungen landwirtschaftlicher Betriebe, die über
eine “gute fachliche Praxis” hinausgehen und von der Gesellschaft
erwünscht sind, sollen auf der Grundlage geeigneter Ziele und
Bewertungen honoriert werden. Die Schwierigkeiten liegen darin,
dass sich schon in Deutschland eine gute fachliche Praxis nicht
eindeutig definieren lässt, zumal sich die Vorstellungen hiervon
in Abhängigkeit von produktionstechnischen Entwicklungen und sich
wandelndem Umweltbewusstsein der Bevölkerung im Zeitablauf fortlaufend
verändern. Darüber hinaus besteht für eine Umsetzung auf der EU-Ebene
das Problem, dass die “gute fachliche Praxis” auch in den verschiedenen
europäischen Agrarregionen unterschiedlich ausgeprägt ist und
unterschiedliche Rechtsgrundlagen für ihre Durchsetzung existieren.
Ungeachtet dessen muss jedoch der Grundsatz gelten, dass der durch
eine “gute fachliche Praxis” und den existierenden Rechtsrahmen
eingeforderte Schutz von Umweltressourcen nicht zu honorieren
ist. Zu honorieren sind insbesondere solche Nutzungen und Maßnahmen,
die der Förderung der standörtlichen und naturraumspezifischen
Biodiversität sowie der Erhaltung des Landschaftsbildes dienen,
z. B.
- die Beibehaltung extensiver Nutzungen von artenreichen Wiesen,
Weiden und kleinen Wäldern,
- die Extensivierung vormals intensiv genutzten Grün- oder
Ackerlandes zugunsten der Förderung von Artenvielfalt unter
Einbeziehung bestimmter Fruchtfolgen,
- die Anlage langfristig nicht oder nur extensiv genutzter
landschaftlicher Kleinstrukturen (Raine, Wegränder, Uferstreifen,
Ackerrandstreifen) zur Schonung und Erhaltung von Böden und
Artenvielfalt und zur Verschönerung des Landschaftsbildes,
- die Pflege von Hecken und Feuchtbiotopen.
Die Erarbeitung der Grundlagen für eine fachlich begründete und
im politischen Willensbildungsprozess konsensfähige Quantifizierung
ökologischer Leistungen ist eine große Herausforderung für die
naturwissenschaftliche und sozioökonomische Forschung, die nur
in enger Zusammenarbeit zu leisten ist. Vorarbeiten wurden bereits
erbracht, müssen aber noch zu einem operationalen Gesamtkonzept
zusammen geführt werden.
Die Honorierung ökologischer Leistungen der Landwirtschaft setzt
die Entwicklung betriebsbezogener praktikabler Indikatorensysteme
zur Erfassung und Bewertung der Auswirkungen landwirtschaftlicher
Produktion auf die Umwelt voraus. Ergebnisorientierte Bewertungsverfahren
statt derzeit rein handlungsorientierter Fördermaßnahmen werden
für eine sinnvolle und sachgerechte Honorierung empfohlen. Die
Ökobilanzmethode kann als eine Voraussetzung zur Bewertung von
landwirtschaftlichen Verfahren genutzt werden. Sie ist durch ein
hohes Maß an internationaler Harmonisierung und Normierung gekennzeichnet.
Ihre Anwendung in der Landwirtschaft verlangt die Integration
spezifisch landwirtschaftlicher Umweltwirkungskategorien, z. B.
Arten- und Biotopvielfalt, Gewässerschutz, Bodenschutz, Klimaschutz.
Die Ergebnisse der Ökobilanzmethode sind eindeutig interpretierbar.
Ökonomische und soziale Aspekte müssen am Ende der Bilanzbewertung
ergänzt werden. Elemente der Ökobilanz als Analysemethode lassen
sich darüber hinaus zur Optimierung der Umweltberichterstattung
und der Bewertung von Agrarumwelt-Fördermaßnahmen heranziehen.
Ökologische Leistungen stellen häufig (positive) externe Effekte
landwirtschaftlicher Produktion dar, für die keine Märkte existieren.
Die Wertschätzung dieser Leistungen durch die Gesellschaft lässt
sich auf indirekt durch die Anwendung von Methoden zur Ermittlung
der Präferenzen der Bevölkerung (z. B. Befragungen) erfassen.
Umfang und Höhe der Honorierung ökologischer Leistungen müssen
im politischen Willensbildungsprozess in der Regel auf kommunaler
und kleinregionaler Ebene, durch Bürgerbeteiligung (z. B. Vertreter
von Landwirtschaftskammern, Waldbesitzerverbänden, Naturschutzverbänden)
ermittelt werden. Dabei setzen Haushalte der Kommunen und Länder
und die zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel Grenzen. Eine
Operationalisierung auf der Ebene der EU-15, die wesentlicher
Initiator und vor allem auch Geldgeber von Agrarumweltprogrammen
ist, würde dann nach dem Subsidiaritätsprinzip und dem folgenden
Muster föderativer Kompetenzverteilung erfolgen können: Die EU
verordnet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung
der Honorierung ökologischer Leistungen und übernimmt entsprechend
den im Rahmen der Agrarreform 1992 und (erweitert) in der Agenda
2000 durchgeführten bzw. vorgesehenen Maßnahmen einen (hohen)
Finanzierungsanteil, sofern europaweite Umweltwirkungen (z. B.
Aufbau des zusammenhängenden ökologischen Netzes von Schutzgebieten
“Natura 2000” durch die Umsetzung der FFH-Richtlinie) zu erwarten
sind.
Die nationalen Regierungen können innerhalb dieses Rahmens je
nach besonderer Problemlage und gesellschaftlichen Präferenzen
Modifikationen sowie (wenn erwünscht) auch ergänzende Finanzierungen
vornehmen. Auswahl und Spezifizierung der zu honorierenden ökologischen
Leistungen sind dann jedoch i. w. auf Bezirks-, Kreis- oder kommunaler
Ebene durchzuführen (soweit diese nicht überregionale oder gar
internationale Bedeutung haben), u. U. auch mit der Möglichkeit
einer ergänzenden oder der Verpflichtung eigenständiger Finanzierung.
Zur konsequenten Anwendung des Subsidiaritätsprinzips sind die
Auswirkungen landwirtschaftlich bedingter Umwelteffekte ebenso
zu berücksichtigen wie die Raumwirkungen agrar- und umweltpolitischer
Maßnahmen. Eine an solchen Raumwirkungen orientierte Bündelung
führt zu einer effizienten Politikgestaltung. Sofern möglich ist
den Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise), die von
der Bereitstellung land- und forstwirtschaftlich produzierter
Umweltgüter profitieren, sowohl die Verantwortung für die Formulierung
von Politikmaßnahmen als auch für deren Finanzierung zu übertragen.
Wirken sich Umweltprobleme lokal bis regional aus (z. B. Boden-
und Grundwasserschutz, Teile des Artenschutzes) sollen mit Beteiligung
lokaler Akteure und Betroffener dezentrale Lösungen angestrebt
werden. Nur eine solche (Gesamt-) Verantwortung gewährleistet
gleichzeitig Bürgernähe und einen effizienzfördernden (Ideen-)Wettbewerb
der beteiligten Institutionen und Personengruppen.
Zentrale Lösungen auf Bundes- oder EU-Ebene sind vorrangig bei
nationalen oder internationalen europaweiten Umweltwirkungsbereichen
sowie Gebieten von nationaler und gemeinschaftlicher Bedeutung
(FFH-Gebiete) vorzusehen. Auch bei globalen Umweltwirkungsbereichen
(z. B. Klimaschutz, globaler Artenschutz) sind zentrale politische
Vorgaben notwendig. Bei räumlich begrenzten Umweltwirkungen können
zentrale Politikmaßnahmen dann effizient sein, wenn eine überregionale
Koordination notwendig ist. Die Biotopvernetzung über Landes-
oder nationale Grenzen hinweg oder der Schutz wandernder Tierarten
erfordern solche staatlichen Aktivitäten.
"Politikverflechtung", d. h. die gleichzeitige Beteiligung verschiedener
Ebenen an politischen Entscheidungs- und Finanzierungsprozessen,
erschwert deren Transparenz und verschleiert Zuständigkeiten;
sie ist daher zu vermeiden. In der Agrarumweltpolitik sind die
geltenden Kompetenzen aller verantwortlichen Instanzen kritisch
zu überprüfen, vor allem bei den zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften
(Kommunen, Landkreise, Länder, Bund, EU) organisierten Maßnahmen.
So ist die deutsche „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, über die wesentliche Teile
der Agrarumweltpolitik finanziert und durchgeführt werden, daraufhin
zu überprüfen, ob sie tatsächlich überwiegend Fragen nationaler
Bedeutung behandelt und eine Zuständigkeit des Bundes erfordert.
Ähnlich ist mit Politikmaßnahmen zu verfahren, die von der Europäischen
Union vorgegeben und z. T. weitgehend mitfinanziert werden, deren
Instrumente jedoch häufig räumlich eng begrenzte (Umwelt-) Phänomene
steuern (Bodenschutz durch extensive Anbauverfahren, Schutz von
Arten und Biotopen oder Landschaften mit ausschließlich lokaler
oder regionaler Bedeutung).
Wenn allerdings dezentrale Entscheidungsebenen bis hinunter zur
Gemeinde verantwortlich werden, muss diese Kompetenzzuweisung
auch Finanzierungsfragen einschließen, d. h. Verfügungsrechte
über Zuweisungen oder Einnahmen (vor allem aus Steuern).
Die Honorierung ökologisch wirksamer Leistungen sollte v. a.
auf der lokalen Ebene auf der Grundlage ökologischer Konzepte
diskutiert werden. Dabei ist eine breite Beteiligung aller interessierten
Bürger, insbesondere der Landwirte anzustreben. Die Moderation
der Gespräche über die Konzepte und ihre Umsetzungsmodalitäten
können Gemeindevertreter oder externe Mediatoren übernehmen.
In Deutschland können die flächenbezogenen und ressourcenschonenden
Maßnahmen für das Gemeindegebiet - bei einer Zusammenarbeit mit
anderen Gemeinden - sowie ihre Umsetzung auf der Grundlage des
gemeindlichen Landschaftsplanes in langfristige Programme entwickelt
werden. Wenn auch noch nicht alle Landschaftspläne dem gewünschten
Qualitätsstandard entsprechen, so liegen doch eine Vielzahl positiver
Erfahrungen zur Erarbeitung und Umsetzung ökologischer Konzepte
auf der Grundlage dieses Instrumentes auf lokaler Ebene vor. Besonders
im ländlichen Raum ist die Zusammenarbeit Landschaftsplanung -
Landwirtschaft eine entscheidende Voraussetzung, um die Umsetzung
ökologischer Konzepte zu gewährleisten. Verschiedene Modelle der
konstruktiven Zusammenarbeit von Landschaftsplanung und landwirtschaftlicher
Entwicklung (z. B. Biosphärenreservat Rhön) beweisen die Effektivität.
Konkrete Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der naturraumspezifischen
Biodiversität und zur Erhaltung des Landschaftsbildes der Kulturlandschaften
als Leistungen der Landwirtschaft für Naturschutz und Landschaftspflege
sind außerdem eine Voraussetzung für die Entwicklung wichtiger
Wirtschaftsfaktoren (z. B. Tourismus/ Fremdenverkehr).
Die ausführliche Stellungnahme wurde zusammen mit den Beiträgen
der Tagung in Heft 71 im Juli 2000 in der Schriftenreihe des DRL
veröffentlicht. Das Heft kann zum Preis von 5,50 Euro zzgl. Mwst.
und Versandkosten beim Druck Center Meckenheim bestellt werden.
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