Neue Vollzugsdefizite durch Umstruktierungen und Stellenabbau
in den Naturschutzverwaltungen vieler Bundesländer
Stellungnahme des DRL
Der Aufbau von Naturschutzverwaltungen war nach Ansicht des
Deutschen Rates für Landespflege notwendige Voraussetzung, um
die staatliche Aufgabe Naturschutz und Landschaftspflege verantwortungsvoll
wahrzunehmen und umzusetzen, denn nur so konnten professionell,
systematisch und auch erfolgreich Schutzgebiete ausgewiesen, Schutzverordnungen
erlassen, Artenschutzprogramme aufgestellt, Grundstücksverhandlungen
geführt, Landschaftspläne und andere Planungen erarbeitet und
deren Inhalte gegenüber anderen Ämtern geltend gemacht sowie sich
aus internationalen Verpflichtungen ergebende Aufgaben erfüllt
werden.
Die derzeitige Haushaltslage im Verbund mit einseitig ökonomisch
ausgerichteten Entscheidungen in vielen Bundesländern lässt befürchten,
dass das mühsam Erreichte durch Umstrukturierungen und den mittelfristigen
Personal- und Mittelabbau in Frage gestellt wird. Gleichzeitig
wächst die Gefahr, dass die durch internationales, europäisches
und nationales Recht gewachsenen Aufgaben nicht mehr in ausreichendem
Maße erfüllt werden können und z. B. weitere Klagen der EU drohen.
Bei abnehmender Personalstärke und immensen zu erfüllenden Aufgaben
ist absehbar, dass mittelfristig nahezu alle verfügbaren Arbeitskapazitäten
einseitig gebunden sind und kaum mehr Raum für darüber hinausreichende
strategische Überlegungen sowie weitere wichtige Aufgaben bleibt:
Wichtige Grundlagen, wie die Erhebung bzw. fortlaufende Aktualisierung
verschiedener Daten für die flächendeckende Landschaftsplanung,
die Bearbeitung von Schutzverordnungen, die Planung des Biotopverbunds,
die Entwicklung von Pflege- und Entwicklungsprogrammen sowie die
ökologische Umweltbeobachtung, können möglicherweise nicht erarbeitet
bzw. überprüft und aktualisiert werden; Kapazitäten für Informations-
und Öffentlichkeitsarbeit fehlen.
Die Tendenz, viele Naturschutzaufgaben auf die Mittleren oder
gar die Unteren Naturschutzbehörden zu verlagern bzw. den ursprünglichen
Aufbau einer mehrstufigen Verwaltung wieder auf zwei Stufen zurückzuführen,
ist selten zielführend, sondern verstärkt die Konflikte aller
Beteiligten, weil dann vielfach die Rückendeckung fehlt. Die Verlagerung
der Kompetenzen auf die Ebene der Landkreise führt zum Verlust
naturräumlich zusammenhängenden Denkens und Handelns bzw. zur
Aufgabe der auf Regions- bzw. Landesebene leichter gegebenen Einheitlichkeit
des Vollzugs. In diesem Sinne kann Dezentralisierung im Naturschutz
kontraproduktiv sein, wenn es z. B. neben der Voraussetzung lokaler
Sachkenntnis auch um die Beurteilung der Anforderungen aus dem
Schutzgebietssystem NATURA 2000 geht, das auf große Räume ausgerichtet
ist.
Der Deutsche Rat für Landespflege appelliert an alle politischen
Entscheidungsträger, die staatliche Aufgabe Naturschutz und Landschaftspflege
verantwortungsbewusst und im Sinne nachhaltiger Entwicklung zielorientiert
zu gestalten.
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