Leitfaden für die Erarbeitung verbandlicher Stellungnahmen
Sonderheft (2004) des Deutschen Rates für Landespflege
Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2002
wurde die Liste der Beteiligungsfälle nach § 58 deutlich erweitert.
Aus juristischer Sicht wurde dies bereits gewürdigt. Bislang fehlten
jedoch aktualisierte einfache und ggf. fortschreibungsfähige Darstellungen
und Hinweise dazu, welche Mindestanforderungen und fachlichen
Aspekte von den anerkannten Vereinen (§ 59 BNatSchG) in Stellungnahmen
zu prüfen und vorzubringen sind. Die Abgabe qualifizierter Stellungnahmen
ist notwendig, um die Rolle der Vereine als Sachverständige, als
Mittler zwischen Bürgern und Behörden, als "Anwälte der Natur"
und ggf. Akzeptanzbeschaffer für bestimmte Entscheidungen zu festigen.
Der Deutsche Rat für Landespflege hat zusammen mit dem Landesbüro
der anerkannten Naturschutzverbände NRW versucht, die Lücke zu
schließen, und dazu einen Leitfaden erarbeitet. Hierzu wurde zunächst
ein Fragebogen an die anerkannten Vereine versandt, um deren Erfahrungen
mit der Verbandsbeteiligung einzubeziehen. Des Weiteren wurde
auf einer nicht-öffentlichen Vortragsveranstaltung mit Verbandsvertretern
diskutiert.
Der Leitfaden steht gedruckt als Sonderheft (Oktober 2004) in
der Schriftenreihe des DRL
zur Verfügung; er ist in der Geschäftsstelle bereits vergriffen,
kann aber noch über das Druckcenter
Meckenheim bestellt werden.
Als pdf-Dateien können hier heruntergeladen werden:
Materialien:
Der Deutsche Rat für Landespflege und das Landesbüro der Naturschutzverbände
NRW hoffen, dass der Leitfaden der Verbandsarbeit Impulse und
Anregungen für eine konstruktive und effektive Arbeit für den
Schutz von Natur und Landschaft gibt, und wünschen ihm eine gute
Verbreitung.
Das Projekt wurde dankenswerterweise gefördert vom Bundesamt
für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (Verbändeförderung) sowie von
der Lennart-Bernadotte Stiftung.
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