Die Auswirkungen erneuerbarer Energien auf Natur und Landschaft
Heft 79 der Schriftenreihe des Deutschen Rates für Landespflege
(DRL):
Da der ungebremste Verbrauch fossiler Energieträger Mitverursacher
des zunehmenden CO2-Gehalts in der Atmosphäre und der steigenden
globalen Jahresdurchschnittstemperatur ist, stellt die Nutzung
erneuerbarer Energien eine wichtige Maßnahme im Klimaschutz dar.
Mit dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG vom April 2000)
wurde ein Instrument geschaffen, um den Anteil der erneuerbaren
Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen. Neben den Klimaschutzaspekten
sollen jedoch u. a. auch die Ziele der Landespflege sowie der
biologischen Vielfalt durch eine nachhaltige, naturverträgliche
Energieversorgung erreicht werden.
Der Ausbau erneuerbarer Energien wirkt sich selbstverständlich
auf Natur und Landschaft aus. Wenn die Gesellschaft dies akzeptieren
soll, muss eine offene Diskussion über Vor- und Nachteile, Risiken
und Chancen geführt werden. Darum hat sich der DRL in seinem jüngsten
Heft bemüht und in seiner Stellungnahme insbesondere die Auswirkungen
der erneuerbaren Energieträger Biomasse, Windenergie, Fotovoltaik
und Wasserkraft untersucht und ausführlich beschrieben.
Zur verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien in einem sinnvollen
Energiemix gibt es nach Auffassung des DRL keine Alternative.
Zunächst sind allerdings alle technischen Möglichkeiten der Senkung
des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz
bei allen bisher genutzten Energieträgern auszunutzen, weiter
zu entwickeln und anzuwenden. Generell gilt auch für die Nutzung
erneuerbare Energieträger, dass diese effizient und - je nach
ihren spezifischen Eigenschaften und aufgrund von umfassenden
Ökobilanzen - nachhaltig genutzt werden.
Bei allen weiteren Entwicklungen und Nutzungen erneuerbarer Energien
sollte die Raum- und Landesplanung eine gravierende Rolle bei
der Beurteilung und Auswahl geeigneter Standorte spielen. In der
Landes- und Regionalplanung der Länder wird es künftig verstärkt
auf eine Regionalisierung und räumliche Differenzierung bei der
Suche nach geeigneten Standorten für Biomasseerzeugung, Windkraftanlagen,
Solar/Fotovoltaikanlagen und Wasserkraftanlagen ankommen, die
im Einklang mit dem demografischen Wandel und seinen sozioökonomischen
und ökologischen Folgen stehen muss. Voraussetzung ist, dass es
der Landes- und Regionalplanung gelingt, im Rahmen ihrer Verfahren
die Öffentlichkeit zu beteiligen und so letztlich eine Harmonie
zwischen Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und
den Zielen der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energieträger
herzustellen.
Um hier zu nachhaltigen, vertretbaren und in der Region weitgehend
akzeptierten Lösungen zu kommen, ist es sinnvoll, mit den Instrumenten
der Umweltkommunikation solche Prozesse zu begleiten und zu lenken.
Die Landschaftsplanung nach dem Bundesnaturschutzgesetz kann hierzu
den instrumentellen Rahmen bieten.
Der DRL geht in seiner Stellungnahme von der Voraussetzung aus,
dass die Vorteile erneuerbarer Energien im Vergleich mit fossilen
und nuklearen Energien deutlich überwiegen könnten, wenn die derzeit
noch vorhandenen Gestaltungsspielräume bei ihrer Einführung konsequent
im Sinne einer "Ökologisierung" der Landnutzung ausgenutzt werden.
Die zahlreichen Empfehlungen des DRL können dabei allen Entscheidungsträgern
im Umgang mit erneuerbaren Energien eine Hilfe sein. Die Stellungnahme
wird ergänzt durch eine Reihe wissenschaftliche Beiträge von Sachverständigen
zum Thema.
Das Projekt des DRL wurde vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
und der Lennart-Bernadotte-Stiftung gefördert.
Das Heft "Auswirkungen erneuerbarer Energien auf Natur und Landschaft",
herausgegeben vom Deutschen Rat für Landespflege, ist in der Schriftenreihe
des Deutschen Rates für Landespflege unter der Nummer 79 mit 134
Seiten Umfang und zahlreichen farbigen Abbildungen erschienen.
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