Der Beitrag der Waldwirtschaft zum Aufbau eines länderübergreifenden
Biotopverbundes - Heft 76
Kurzfassungen der Vorträge
- Andreas Pardey: Anforderungen
und Aufgaben eines länderübergreifenden Biotopverbunds
- Karl-Friedrich Sinner:
Biotopverbund und Waldwirtschaft
- Christoph Heinrich:
Forderungen an einen Biotopverbund in der Waldwirtschaft aus
der Sicht eines Naturschutzverbands
- Winfried Duffner: Möglichkeiten
für den Aufbau eines Biotopverbunds im Privatwald
- Georg Winkel: Gute fachliche
Praxis in der Forstwirtschaft als Fundament einer waldbezogenen
Naturschutzpolitik
- Monika Wulf: Beitrag historisch
alter Wälder für den Aufbau eines Biotopverbunds
- Olaf Schmidt: Waldschutzgebiete
in Deutschland - was leisten Naturwaldreservate für den
Biotopverbund im Wald?
- Bertram Leder: Junge Wälder
und ihr Beitrag für einen Biotopverbund
- Herbert-Michael Staeber:
Vernetzung von gewässerbegleitenden Waldtypen
- Rudi Suchant & Veronika
Braunisch: Wälder als Kernflächen eines Biotopverbunds
für Wildtiere - das Auerhuhn als Indikator
- Volker Zahner: Wildtierbiologische
Aspekte des Biotopverbunds - das Beispiel Biber
- Gabriele Kluxen & Rüdiger
Detsch: Chancen und Grenzen des Vertragsnaturschutzes - Honorierung
ökologischer Leistungen
1. Dr. Andreas Pardey, Vertreter der Landesanstalt für Ökologie,
Bodenordnung und Forsten NRW im Bund-Länder-Arbeitskreis
„Länderübergreifender Biotopverbund“, Recklinghausen:
Anforderungen und Aufgaben eines länderübergreifenden
Biotopverbunds
Nach einem Überblick über die Kernaussagen des § 3 BNatSchG zum
länderübergreifenden Biotopverbund werden zunächst kurz die grundsätzlichen
Ziele des Biotopverbunds als naturschutzfachlich wie -strategisch
innovativer Ansatz (gegenüber einer einzelflächenfixierten Naturschutzpraxis)
dargestellt und die Wälder als wesentliche Elemente eines länderübergreifenden
Biotopverbunds näher erläutert. Besonderer Wert ist dabei auf
die Beachtung der maßstäblichen Differenzierung von der lokal-regionalen
bis zur länderübergreifend-nationalen oder gar staatenübergreifenden
Ebene zu legen. Hierbei kann man u. a. die Lebensraumansprüche
ausgewählter Leit- oder Zielarten heranziehen.
Im Anschluss daran werden die vom Arbeitskreis „Länderübergreifender
Biotopverbund“ der Länder-Naturschutzfachanstalten und des Bundesamtes
für Naturschutz erarbeiteten Vorschläge für die praktische Umsetzung
des § 3 BNatSchG vorgestellt. Zunächst erfolgt die Erläuterung
der verschiedenen Kriteriensätze für die Ermittlung
- aktuell geeigneter Biotopverbundflächen,
- des tatsächlichen Flächenbedarfs für einen funktionierenden
Biotopverbund und
- der zur Deckung des Bedarfs notwendigen Entwicklungsflächen.
Die vom Arbeitskreis vorgeschlagenen Eignungskriterien berücksichtigen
die Qualitäten der Flächen (Flächengröße, Unzerschnittenheit,
Ausprägung und Vollständigkeit der Biotopkomplexe), ihre Lage
im Raum (z. B. in Biotopverbundkorridoren) und das Vorkommen von
Zielarten, die Aufschluss über die Funktion der Flächen im Biotopverbund
geben. Der Flächenbedarf ergibt sich u. a. aus den für das langfristig
gesicherte Vorkommen der heimischen Arten notwendigen Biotopflächen
und der Durchgängigkeit von Wanderkorridoren. Die zur Ergänzung
der derzeit vorhandenen Biotopverbundflächen notwendigen Flächen
müssen neben bestimmten qualitativen und räumlichen Voraussetzungen
die für eine Wiederherstellung geeigneter Eigenschaften notwendigen
Potenziale aufweisen.
Zum Abschluss werden die Forderungen des § 3 BNatSchG zur Bilanzierung
(“...mindestens 10 % der Landesfläche...”, Absatz 1) in Verknüpfung
mit der langfristigen Sicherung der Biotopverbundflächen (Absatz
4) präzisiert. Im Hinblick auf die Bilanzierung plädiert der Arbeitskreis
dafür, nur solche Flächen aufzunehmen, die eine gute Biotopqualität
(natürlicher und naturnaher/halbnatürlicher Lebensräume) aufweisen.
Ferner sollten für den länderübergreifenden Biotopverbund im Sinne
des § 3 BNatSchG nur Verbundflächen mindestens regionaler, nicht
aber solche lokaler Bedeutung Berücksichtigung finden.

2. Ltd. Forstdirektor Karl-Friedrich Sinner, Leiter des Nationalparks
Bayerischer Wald, Grafenau:
Biotopverbund und Waldwirtschaft
Aus dem Studium von Primärwäldern und aus der Nutzung
genommenen Wäldern kann die gesamte Bandbreite der „Handlungsmöglichkeiten“
der Natur und die daraus resultierende Biodiversität von Wäldern
erkannt werden.
Für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern
werden sinnvollerweise nur diejenigen Instrumente herangezogen,
welche die mit der Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz
verbundenen ökonomischen Interessen am besten gewährleisten. Wälder
dienen jedoch nicht nur dem ökonomischen Interesse des jeweiligen
Eigentümers, sondern erfüllen wegen ihrer vielfältigen Funktionen
wichtige landeskulturelle Aufgaben im Sinne einer umfassenden
Daseinsvorsorge. Dieser Aufgabenbereich der Waldwirtschaft kann
nicht – oder nur in sehr bescheidenem Umfang – im Kielwasser einer
ausschließlich auf Holzproduktion mit Gewinnoptimierung fixierten
Forstwirtschaft erbracht werden.
Die im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums
von jedermann bei der Waldbewirtschaftung billigerweise zu erfüllenden
Mindestanforderungen müssen als Grundprinzipien ordnungsgemäßer
Waldwirtschaft definiert werden. Die derzeit laufenden Diskussionen
über Gute fachliche Praxis zeigen allerdings, wie schwierig dieser
Prozess ist.
Weder dürfen die Kriterien der Guten fachlichen
Praxis so hoch angesetzt werden, dass alle gesellschaftlichen
Leistungen der Forstwirtschaft unentgeltlich erfüllt werden, noch
dürfen sie das Niveau eines “alles ist erlaubt” erreichen, das
z. B. jeden cbm Totholz zu einem zu bezahlenden Produkt macht.
Nicht bewirtschaftete Wälder haben originäre eigenständige
Wirkungen. Werden sie bewirtschaftet, kommen Leistungen der Forstwirtschaft
– manchmal auch Nachteile hinzu. Hier zeichnet sich eine mögliche
Trennlinie für eine zu entgeltende und für im Rahmen Gute fachliche
Praxis zu erfüllende naturschutzfachliche Aufgabe im Rahmen der
Waldbewirtschaftung ab.
Eine daraus resultierende, differenzierte nachhaltige
Bewirtschaftung ist ein zentraler Beitrag der Forstwirtschaft,
um zu verhindern, dass die ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete zu
isolierten Inseln werden.

3. Christoph Heinrich, NABU-Bundesgeschäftsstelle, Bonn:
Forderungen an einen Biotopverbund in der Waldwirtschaft aus der
Sicht eines Naturschutzverbands
Biotopverbund zwischen Wäldern
Wälder bedecken in Deutschland annähernd ein Drittel der Landfläche,
im Mittelgebirgs- und Alpenraum sogar weit mehr. Allein aus dieser
flächigen Verbreitung erwächst ihnen eine überragende Bedeutung
für einen Biotopverbund in Deutschland. Für waldbewohnende Arten
können Wälder im Rahmen der Funktionalität eines Biotopverbunds
Kernflächen, Trittsteine und Verbundelemente zugleich sein:
- Als (Kern-)Lebensraum für einen Großteil der originären autochthonen
Artenvielfalt Mittel-europas, die im engeren und weiteren Sinne
vorwiegend auf waldbestimmte Lebensraumtypen angewiesen ist.
Vor allem großflächige naturnahe Wälder sollten daher wesentlicher
Bestandteil eines Kernflächenkonzepts für einen Biotopverbund
sein.
- Als Korridor oder Trittstein für ortswechselnde Arten/Individuen,
die Wälder als Lebensräume oder als temporäre Orte des Aufenthalts,
der Nahrungssuche oder Deckung etc. nutzen: Ortswechsel großer
Säugetiere, Überwinterungs- und saisonale Nahrungsräume für
Vögel (insbes. Zugvögel).
- Für wenig wanderfähige Arten (Waldbodenpflanzen, Totholzkäfer
etc.) ist der Verbund von Wäldern mit geeigneten Lebensraumeigenschaften
(Biotoptypen, Habitatstrukturen etc.) vielerorts unterbrochen,
weil in waldarmen Naturräumen der Abstand zwischen Wäldern einen
Austausch von Arten/Individuen nicht zulässt, die Dichte von
geeigneten Lebensraumstrukturen innerhalb eines Waldes zu gering
ist bzw. der Abstand zwischen mehreren Vorkommen einer benötigten
Lebensraumstruktur zu groß ist oder durch naturferne Waldformen
getrennt wird (Barrieren).
Forderungen:
- Die Fläche naturnaher Wälder muss erhalten und vermehrt werden,
u. a. durch Erhaltung von Wäldern durch rechtliche Sicherung
und Bewahrung ihrer Integrität bei Planungen (siehe unten) sowie
durch Erhöhung des Naturnähegrades durch naturnahe Bewirtschaftung.
- In waldarmen Naturräumen (N-Deutschland, Flussebenen) sollte
die Waldfläche deutlich vergrößert werden, vorrangig durch die
Neuanlage von möglichst großen (naturnahen) Waldgebieten, gestützt
durch ökologische Flurneuordnungen und staatliche Flächenankaufprogramme.
- Die weitere Zerschneidung von Wäldern muss vermieden werden
und an geeigneten Stellen sollten vorhandene Zerschneidungen
durch geeignete Maßnahmen (u. a. Grünbrücken, Tunnel) aufgehoben
werden („Entschneiden“).
Biotopverbund im Wald
Ein Biotopverbund muss auch innerhalb von Wäldern durch Erhaltung,
Entwicklung oder Wiederherstellung von Beziehungsgefügen zwischen
gleichartigen Lebensraumstrukturen (z. B. Totholz) gewährleistet
sein. Die Bewirtschaftung des Waldes sollte daher so naturnah
erfolgen, dass der Wald für die Arten natürlicher und naturnaher
Waldökosysteme auf möglichst ganzer Fläche bewohnbar und/oder
mindestens passierbar sein sollte. Die Merkmale eines naturnahen
Waldes sollten flächendeckend und stetig oder zumindest in stetiger
hoher Dichte und Verbreitung vorhanden sein: standortheimische
Baumarten, Altbäume, Totholz, Sonderstrukturen, räumlich-strukturelle
Muster des Naturwaldes.
Forderungen:
- Umsetzung naturnaher Waldwirtschaft auf ganzer Fläche, rechtliche
Verankerung in WaldG, LNatG.
- Integration von Naturschutzmaßnahmen in den Wirtschaftswald
(gesetzlich verankert, freiwillige Maßnahmen).
- Rechtliche Sicherung von großflächigen Naturwäldern (über
100 ha) in ausreichender Zahl (5 %), um strukturelle Defizite
des Wirtschaftswaldes an einer Vielzahl von Orten ausgleichen
zu können.
- Erhaltung und Entwicklung/Renaturierung von Waldsonderstandorten
und gefährdeten Waldgesellschaften, wo immer möglich räumlichen
Verbund herstellen.

4. Forstdirektor a. D. Dr. Winfried Duffner, Wolfegg:
Möglichkeiten für den Aufbau eines Biotopverbunds im Privatwald
Der Referent spricht zwar aus der Sicht des Privatwaldes, insofern
als hier eine konsequent ökonomisch orientierte Forstwirtschaft
betrieben wird, seine Ausführungen dürften aber generell für ökonomisch
geführten Waldbesitz gelten, zumal Staat und Kommunen künftig
wahrscheinlich auch an ihre Wälder konsequent ökonomische Anforderungen
stellen.
Bei Ökonomie ist nicht ausschließlich an kurzfristige pekuniäre
Ziele zu denken, vielmehr an Methoden, um Ziele – wie immer sie
definiert werden – nach ökonomischen Prinzipien zu erreichen:
mit minimalem Aufwand und optimaler Allokation begrenzter Ressourcen.
Ziele können im landläufigen Sinne materiell oder immateriell
sein. Die „immateriellen“ Ziele werden durch ihre Relevanz für
das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen sehr wohl „materiell“.
Bei diesem Ökonomieverständnis löst sich der Scheinkonflikt von
Ökonomie und Ökologie auf: Naturschutzziele, darunter auch die
Biotoppflege werden zu Problemen, die mit dem Instrumentarium
der Ökonomie zu lösen sind.
Am Anfang ökonomischer Problemlösungen stehen Ziele – besser
Zielsysteme oder Zielhierarchien. Die einzelnen Ziele im Rahmen
des weiten Feldes von Natur- und Umweltschutz sind keineswegs
alle kompatibel, sondern vielfach konkurrierend, zum Teil sich
gegenseitig ausschließend. Das bedeutet, Ziele müssen nach ihrer
Relevanz gewichtet und eventuell mit Abstrichen, was den Zielerfüllungsgrad
anbelangt, kompatibel in das Zielsystem integriert werden. Abstriche
vom Optimum für die Einzelziele verursachen Opportunitätskosten,
d. h. Verzicht auf den optimalen Nutzen des Einzelziels. Das Problem,
dass wir hier keine einheitliche Währung haben, sondern Nutzen
und Nutzenentgang individuell unterschiedlich bewerten, darf nicht
dazu verleiten, diese Nutzenüberlegungen gar nicht anzustellen.
Ein solches Zielsystem für die Ziele des Naturschutzes vermisst
man bis heute. Entweder wurde diese Hausaufgabe nicht gemacht
oder nicht kommuniziert.
Der Naturschutz kämpft mit Akzeptanzproblemen. Bei der Tagung
des DRL im vergangenen Jahr haben sich BROGGI und OTT eingehend
mit Ursachen dafür befasst. Deren Analysen kann man weitgehend
zustimmen. Bei Privatwaldbesitzern und der Ökonomie verpflichteten
Forstkollegen kann man folgende spezifische Akzeptanzprobleme
ausmachen, die es zu überwinden gilt, wenn man im Privatwald mit
dem Biotopschutz Erfolg haben will:
Die Opposition gilt nicht in erster Linie den Zielen des Naturschutzes,
vielmehr den Methoden, der Konzentration auf ordnungsrechtliche
Maßnahmen, Naturschutz ohne die Einbindung der Grundeigentümer
durch Verbote und Gebote durchzusetzen. Die Unbestimmtheit der
meisten Gesetze und Verordnungen, selbst wenn sie sich harmlos
anhören und vielleicht auch harmlos gemeint sind, bieten Spielraum
für Interpretationen durch Verwaltungsjuristen, Verwaltungsgerichte
und deren teilweise ideologisierten Gutachtern. Deswegen empfiehlt
sich Widerstand schon bei der Biotopkartierung und der FFH-Gebietsausweisung,
weil man deren Konsequenzen nicht abschätzen kann. Auch der Referent,
Hobbybotaniker, Oberdorferschüler, Naturschutzreferent im Deutschen
Alpenverein und Mitglied der Regensburger Botanischen Gesellschaft,
hat sich deswegen in 40 Berufsjahren stets in zwiespältigem Verhältnis
zum Naturschutz befunden.
Wenn sich der Naturschutz als Repräsentant des Obrigkeitsstaates
darstellt, braucht er sich über mangelnde Akzeptanz nicht zu wundern.
Endgültig vergrault wird man durch die Begleitmusik mancher Naturschutzverbände,
z. B. der Waldrangliste des WWF für Europa, wo Deutschland bei
den Anstrengungen zum Schutz der Wälder den 14. Platz von 15 Ländern
einnimmt und auch in der Gesamtbewertung der Waldpolitik mit Rang
9 in der unteren Hälfte liegt. Einstufungskriterium ist ausschließlich
die gesetzliche Regelungsdichte, nicht etwa das Erscheinungsbild
der Wälder und die freiwilligen Anstrengungen, ökologischen Kriterien
bei der Waldbewirtschaftung Rechnung zu tragen. Von Greenpeace
gar nicht zu reden, die erklärterweise die Wahrheit nach der medialen
Wirksamkeit ihrer Botschaften beurteilen und jüngst mit ihrem
Einkaufsführer für Holz der Nachhaltigkeit und dem Umweltschutz
einen Bärendienst erwiesen haben.
Die Verfechter negativ konditionierter regulativer Instrumente
des Naturschutzes unterliegen zwei Irrtümern: Sie überschätzen
die Effizienz dieser Instrumente und sie unterschätzen deren gesamtwirtschaftliche
Kosten.
Ein zweiter Grund für Akzeptanzdefizite des Waldbesitzes gegenüber
dem Naturschutz liegt in der mangelnden Schlüssigkeit in dessen
Zielen. Die Widersprüchlichkeit von Einzelzielen wird nicht thematisiert.
Die Relevanz der Einzelziele wird nicht bewertet und gegeneinander
abgewogen, Opportunitätskosten naturschutzrechtlicher Beschränkungen
werden nicht kalkuliert und zu dem beabsichtigten ökologischen
Nutzen in Beziehung gesetzt. Dazu einige Beispiele: Artenvielfalt
wird nicht durch Naturnähe (Hemerobie) und Prozessschutz erzielt.
Die meisten Biotope sind Sekundärbiotope, oft entstanden durch
eine Wirtschaftsweise, die keinesfalls der guten naturschutzfachlichen
Praxis nach heutigem Verständnis entsprochen hat. Ornithologen,
Mykologen, Insektenkundler und Botaniker haben sehr unterschiedliche
Vorstellungen über den optimalen Waldaufbau. Das Ziel, den nachwachsenden
Rohstoff Holz nachfragegerecht und wettbewerbsfähig zu erzeugen,
wird durch viele gut gemeinte, aber in ihrer Wirkung nicht ausreichend
durchdachte, naturschutzrechtliche Restriktionen erschwert, wodurch
ökologisch bedenkliche Holzsubstitute aus endlichen Ressourcen
gefördert werden, was dem Klimaschutzziel zuwider läuft.
Der Referent wird durch konkrete Fallbeispiele darlegen, dass
die Anwendung ökonomischer Zieltheorie auf Zielsysteme des Naturschutzes
viele Konflikte von Ökologie und Ökonomie als Scheinkonflikte
entlarven kann, und dort, wo Konflikte bleiben, innovative Betriebstechniken
diese entschärfen können, um hohe Naturschutzeffizienz mit minimierten
Opportunitätskosten zu erzielen.
Wie können ökonomisch ausgerichtete Forstleute und Waldbesitzer
für die Kooperation mit dem Naturschutz gewonnen werden? Hier
ist zu unterscheiden zwischen der Berücksichtigung naturschutzfachlicher
Kriterien, denen im Rahmen multifunktionaler Forstwirtschaft in
allen Wäldern Rechnung zu tragen ist und Vorranggebieten, in denen
spezifische Naturschutzziele verfolgt werden und wo spürbare Restriktionen
für eine erwerbswirtschaftliche Forstwirtschaft unvermeidlich
sind; hierunter fällt wohl die Mehrzahl der zu erhaltenden Biotope.
Für die Vorranggebiete, die sorgfältig und nicht zu exzessiv
ausgewählt werden sollten, ist – trotz prinzipieller Favorisierung
multifunktionaler Forstwirtschaft – eine Segregation der Waldfunktionen
in den meisten Fällen unvermeidlich. Hier sollten in engem Kontakt
mit dem Eigentümer naturschutzfachliche Ziele und darauf abgestellte
spezifische Bewirtschaftungskonzepte definiert und vertraglich
vereinbart werden. Nur am konkreten Fall können Ziele und entgeltpflichtige
Beschränkungen klar und einvernehmlich formuliert und die daraus
resultierenden Opportunitätskosten kalkuliert werden. Diese Verträge
sollten zeitlich befristet und einem laufenden Controlling mit
Revisionsmöglichkeit unterworfen werden. Die Vorteile dieser Art
von situationsbedingtem Vertragsnaturschutz liegen auf der Hand:
klare Fokussierung auf das oder die Schutzziele, Klarheit auch
für den Waldeigentümer, dessen Kooperation statt Obstruktion,
gezielter und sparsamer Einsatz begrenzter öffentlicher Mittel.
Oft handelt es sich bei diesen Biotopen um Lagen, die auch aus
ökonomischen Gründen nur extensiv bewirtschaftet werden, so dass
sich entgangener Nutzen in bescheidenem Rahmen bewegt und situative
Opportunitätskosten weit unter modellhaft kalkulierten zu liegen
kommen. Um situationsbedingte Nutzungsbeschränkungen zu definieren,
kann auf die Verwendung unbestimmter interpretationsbedürftiger
Tatsachen- und Rechtsbegriffe verzichtet werden, die bei generellen
oder großräumigen Bewirtschaftungsbeschränkungen unvermeidlich
sind. Dadurch vermeidet man Fundamentalopposition durch die Betroffenen
und deren Verbände und bietet weniger Ansätze für rechtliche Auseinandersetzungen.
Wo die gewünschten Bewirtschaftungsbeschränkungen ein bestimmtes
Maß überschreiten, kommt der Ankauf durch die öffentliche Hand
in Betracht.
Für die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Kriterien im Rahmen
einer flächendeckenden multifunktionalen Forstwirtschaft, die
sich aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums begründen lassen,
ist vor allzu normativer Kodifizierung der so genannten Guten
fachlichen Praxis zu warnen. Das Unterfangen von WINKEL & VOLZ,
die „Gute fachliche Praxis in der deutschen Forstwirtschaft“ in
17 Kriterien zu fassen, hat im Arbeitsbericht von THOROE et al.
eine angemessene Kommentierung erfahren, der sich der Referent
voll inhaltlich anschließt.
Es gibt heute Tendenzen, neben wissenschaftlich begründbaren
und konsistenten Forderungen auch derzeit gängige, aber eben zeitgebundene
Vorstellungen von Waldbau und forstlicher Betriebstechnik zu verabsolutieren
und festzuschreiben, ohne die Komplexität ökologischer und ökonomischer
Zusammenhänge und deren Wechselwirkung gründlich zu studieren.
Von Selbstzweifeln wenig geplagt, folgert man von hoher moralischer
Warte: Wer das Gute nur wolle, wisse auch, wie es zu bewerkstelligen
sei. Dabei wird man der Vielfalt der Standorte, der waldbaulichen
Situationen individueller Betriebssysteme, der Entwicklung von
Betriebstechnik und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht gerecht.
Kann es überhaupt einen objektiv „richtigen“ und damit verbindlichen
Bewertungsmaßstab für ökologische und ökonomische Qualität und
deren Zusammenwirken geben? Ist Biodiversität nicht mit einer
Vielfalt von Bewirtschaftungsmethoden durch eine Vielzahl von
Eigentümern am besten zu sichern? Gibt es nicht auch in der Ökologie
den von F. A. von HAYEK diagnostizierten konstitutiven Wissensmangel,
der zwangsläufig Prozesse evolutionärer Selektion verlangt? Besteht
nicht die Gefahr, dass staatlicher Naturschutzdirigismus in dieselbe
Sackgasse fährt, in die der staatliche Wirtschaftsdirigismus gefahren
ist?

5. Georg Winkel, Institut für Forst- und Umweltpolitik, Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg:
Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft als Fundament einer
waldbezogenen Naturschutzpolitik
In der aktuellen forst- und naturschutzpolitischen
Debatte kommt der Diskussion um eine mögliche Konkretisierung
der Guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft hohe Aufmerksamkeit
zu. Diese Diskussion wird dabei weniger im Hinblick auf die jüngste
Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes als auf die erklärte Absicht
der Bundesregierung geführt, das Bundeswaldgesetz zu novellieren.
Im Kreuzfeuer der kontroversen umweltpolitischen Debatte stehen
dabei auch die Vorschläge des Instituts für Forst- und Umweltpolitik.
Die Vorschläge des Instituts für Forst- und Umweltpolitik
Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz bearbeitet
das Institut für Forst- und Umweltpolitik derzeit aus Mitteln
des Umweltforschungsplans der Bundesregierung das Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben „Gute fachliche Praxis in der Forstwirtschaft“.
Im Rahmen dieses Forschungsprojekts wurde ein Fachgutachten mit
Vorschlägen für eine Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis
vorgelegt, welches mittlerweile unter dem Titel „Naturschutz und
Forstwirtschaft. Kriterienkatalog zur Guten fachlichen Praxis“
veröffentlicht worden ist (Winkel & Volz 2003).
Ziel des Gutachterauftrags war eine Konkretisierung
der Guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft anhand von
Kriterien, um darauf aufbauend – neben der Herleitung von Forschungs-
und Handlungsdefiziten – ggf. den aus Naturschutzsicht notwendigen
Bedarf zur Weiterentwicklung betroffener Rechtsbereiche zu zeigen.
Hauptergebnis des Gutachtens ist ein Katalog mit 17 Kriterien.
Es handelt sich hierbei jedoch keinesfalls um ein festes Kompendium,
sondern um einen wissenschaftlich begründeten Konkretisierungsvorschlag.
Hieraus resultiert, dass aufbauend auf der wissenschaftlichen
Grundlage ein gesellschaftlich-politischer Aushandlungsprozess
unverzichtbar ist.
Die Gute fachliche Praxis als Instrument der
waldbezogenen Naturschutzpolitik
Eine gesetzliche Verankerung der konkretisierten
Guten fachlichen Praxis als naturschutzfachlicher Mindeststandard
der Waldbewirtschaftung erscheint sinnvoll. Nur durch eine solche
Manifestation kann hohe Transparenz und Allgemeinverbindlichkeit
erreicht werden. Um in diesem Fall Doppelregelungen im Hinblick
auf die teilweise auf Landesebene bestehenden naturschutzfachlich
motivierten Regelungen der Ordnungsgemäßen Forstwirtschaft zu
vermeiden, sollte eine solche Festschreibung in den Waldgesetzen
und nicht im Naturschutzrecht vorgenommen werden. Eine Einführung
des Begriffs der Guten fachlichen Praxis (als naturschutzfachlicher
Bewirtschaftungsstandard) unter dem Dach der Ordnungsgemäßen Forstwirtschaft
(als umfassender Bewirtschaftungsstandard) wäre daher empfehlenswert.
Generell sollte beachtet werden, dass die Vorgabe von naturschutzfachlichen
Mindeststandards nicht zwingend eine „harte“ ordnungsrechtliche
Umsetzung der Standards beinhaltet. Eine solche Umsetzung ist
nur dann möglich, wenn Kriterien der Guten fachlichen Praxis ausreichend
operational formuliert werden können, was keinesfalls immer (zweckmäßig)
der Fall ist. In anderen Fällen können Mindeststandards auch als
gesetzliche Zielformulierungen Sinn machen, die dann im Kontext
der Guten fachlichen Praxis ein Hinwirken des Waldbesitzers auf
solche Zielsetzungen erfordern.
Die gesetzlich konkretisierte Gute fachliche Praxis
in der Forstwirtschaft kann als wichtiges Instrument der integrativen
Naturschutzpolitik im Wald verstanden werden, also einer Naturschutzpolitik,
die bemüht ist, naturschutzfachliche Zielsetzungen flächendeckend
eingebunden in die forstliche Nutzung des Waldes zu verwirklichen.
Mit diesem flächigen (quantitativen) Anspruch geht – zwangsläufig
– ein nur verhaltener qualitativer Anspruch einher. Das naturschutzfachliche
Anforderungsniveau der gesetzlichen Konkretisierung sollte demnach
in Abwägung mit ökonomischen und sozialen Aspekten der Waldbewirtschaftung
eher moderat sein. Als rechtliches Instrument bringt die Gute
fachliche Praxis wichtige Vorteile (Regelungssicherheit, Transparenz)
mit sich, denen andererseits gewichtige Nachteile entgegenstehen
(Handlungsverantwortung und die sich daraus möglicherweise ergebenden
Belastungen werden den Gesetzesadressaten übertragen; es wird
kein Verbesserungsanreiz über das vorgeschlagene Niveau gegeben).
Aus diesem Grund ist es notwendig, die gesetzlich konkretisierte
Gute fachliche Praxis mit anreizgebenden Instrumenten der Forst-
bzw. Naturschutzpolitik zu kombinieren. Zu nennen sind hier beispielsweise
die Implementation ökologischer Honorierungssysteme, die Fortführung
und ggf. qualitative sowie quantitative Verbesserung einer auf
naturnahe Waldbewirtschaftung ausgerichteten Förderung oder aber
auch – als nichtstaatliche Lenkungsmechanismen – forstliche Zertifizierungssysteme.
Leitbild eines solchen Instrumentariums sollte eine gerechte Lastenteilung
zwischen Gesellschaft und Forstbetrieben sein.
Die Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis
in der Forstwirtschaft muss also als Fundament der Naturschutzpolitik
im Wald betrachtet werden. Die Umsetzung naturschutzfachlicher
Zielsetzungen in Wald- und Forstwirtschaft kann sich auf dieses
Fundament stützen. Aufbauend auf diesem Fundament müssen jedoch
andere Instrumente der Waldnaturschutzpolitik zum Einsatz gebracht
werden, sollen ambitionierte naturschutzfachliche Zielsetzungen
in Wald und Forstwirtschaft verwirklicht werden.
In Bezug auf segregative Instrumente der Naturschutzpolitik
im Wald (Schutzgebiete) kann die Konkretisierung der Guten fachlichen
Praxis Hinweise dafür geben, für welche forstlichen Leistungen
bzw. Beschränkungen Waldbesitzer im Sinne einer gerechten Lastenteilung
honoriert werden sollten (z. B. über das Instrument des Vertragsnaturschutzes)
und welche ihnen andererseits im Rahmen der Sozialpflichtigkeit
des Waldeigentums abverlangt werden können. Einer so verstandenen
Guten fachlichen Praxis kann auf diesem Weg auch eine gewisse
Schutzfunktion für den Waldeigentümer zukommen.
Ausblick
Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens
zur Guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft hat das Institut
für Forst- und Umweltpolitik im September 2003 einen Workshop
mit Akteuren aus der nationalen Forst- und Naturschutzpolitik
durchgeführt. Ziel des Workshops war eine intensive Diskussion
der Vorschläge zur Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis
bezogen auf Chancen und Risiken bzw. Probleme, die sich aus Sicht
der politischen Akteure ergeben können. Der hier begonnene Diskussionsprozess
soll in Form eines weiteren Akteursworkshops fortgesetzt werden.
Unabhängig davon ist der intensive politische Diskussionsprozess
zur Guten fachlichen Praxis in der Forstwirtschaft zu sehen. Es
bleibt abzuwarten, inwieweit die politische und wissenschaftliche
Diskussion im Ergebnis die Schaffung eines – im beschriebenen
Sinne – Fundaments für die waldbezogene Naturschutzpolitik zur
Folge haben wird. Von großer Bedeutung sind in jedem Fall die
im Rahmen dieser Diskussion aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen
zur Zielrichtung, Ausgestaltung und Notwendigkeit forst- und naturschutzpolitischer
Steuerung, die unabhängig vom Ergebnis die dringende Notwendigkeit
einer offenen und transparenten Auseinandersetzung mit den konfligierenden
Ansprüchen an die heimischen Waldflächen vor Augen führen.
Das Institut für Forst- und Umweltpolitik der Universität
Freiburg wird diese Diskussionsprozesse weiterhin mit großem Forschungsinteresse
verfolgen, analysieren und zur Grundlage seiner Politikberatung
machen.

6. Dr. Monika Wulf, Leibniz-Zentrum für Agrarlandschafts- und
Landnutzungsforschung (ZALF) e.V., Müncheberg:
Beitrag historisch alter Wälder für den Aufbau eines Biotopverbunds
Der Vortrag gliedert sich in drei Abschnitte; 1) Definition von
historisch alten Wäldern und Darstellung ihrer besonderen Qualitäten
in Bezug auf Flora, Fauna und Bodenverhältnisse im Vergleich zu
neuzeitlichen Wäldern. Es soll vor allem herausgehoben werden,
dass es sich um „hot spots of biodiversity“ handelt, d. h. Flächen,
die in naturnaher Ausprägung eine hohe Biodiversität erreichen
können. Sie werden in verschiedenen europäischen Ländern deshalb
u. a. auch als „Schlüsselbiotope“ (bzw. „key habitats“) bezeichnet
und unterliegen besonderen Schutzbestimmungen.
Im Abschnitt 2) wird dargelegt wie und wo historisch alte Wälder
zu finden sind. Dazu wird auf bereits vorliegende, nutzbare Karten
aufmerksam gemacht, wobei das Schwergewicht auf regionalen Karten
liegt, da diese für Planungszwecke besonders interessant sind.
Außerdem wird kurz auf verschiedene Themenkarten sowie Informationen,
die verwertbar sind, z. B. historische Karten, Luftbilder, Bodeninformationssysteme,
und den Datenspeicher Wald eingegangen.
Im letzten Abschnitt 3) wird dargelegt, dass hinsichtlich des
Beitrages historisch alter Wälder zum Biotopverbund zumindest
aus wissenschaftlicher Sicht keine Probleme bei der Frage nach
dem „wie“ auftreten. Die Schwierigkeiten betreffen vor allem das
„wo“, weil der Wunsch nach Waldmehrung sehr oft zu Konflikten
mit den bisherigen Nutzern führt. Zur Entschärfung möglicher Konflikte
wird im Vortrag deshalb eine Prioritätenliste von historisch alten
Landschaftselementen vorgeschlagen, die sich für einen Biotopverbund
eignen. Zu diesen historisch alten Landschaftselementen gehören
nicht nur größere, historisch alte Waldflächen, sondern auch Klein-
und Kleinstgehölze sowie Hecken und „Bauminseln“, die aus historisch
alten Wäldern hervorgegangen sind. Hierzu werden einige wichtige
Qualitätsmerkmale der Landschaftselemente (Flächengröße, Form
bzw. Längen-/Breitenverhältnis und Entstehungsgeschichte) dargestellt,
die für einen effizienten Biotopverbund, und zwar aus der Sicht
der Erhaltung und Mehrung von Biodiversität, ausschlaggebend sind.

7. Olaf Schmidt, Präsident der Bayerischen Landesanstalt für Wald
und Forstwirtschaft, Mitglied des DRL, Freising, unter Mitarbeit
von Forstrat Alexander Schnell und Forstrat Jörg Müller (beide
LWF):
Waldschutzgebiete in Deutschland – was leisten Naturwaldreservate
für den Biotopverbund im Wald?
Einführend wird auf Grundlage des Hefts Nr. 73/2002 des Deutschen
Rates für Landespflege zum Gebietschutz in Deutschland ein Überblick
über die vorhandenen Schutzgebietssysteme gegeben. Obwohl die
Umsetzung in der Praxis gewisse Defizite zeigt, ist und bleibt
der Gebietsschutz das Rückgrat des Naturschutzes in Deutschland.
Im Hinblick auf den Gedanken des Biotopverbunds gewinnt v. a.
das europäische Naturschutzinstrument der EU von 1992, die FFH-Richtlinie,
große Bedeutung. Hier werden die Mitgliedstaaten verpflichtet,
ein „Kohärentes ökologisches Netz von Schutzgebieten“ aufzubauen.
Für den Biotopverbund im Wald sind von besonderer Bedeutung die
Naturwaldreservate (siehe Landeswaldgesetze). Mit der Ausweisung
von Naturwaldreservaten (Synonym Naturwaldzellen, Bannwälder,
Waldtotalreservate, Schonwälder) werden gerade die Ziele, in bestimmten
Flächen bewusst erstrebenswerte Abläufe oder natürliche Prozesse
ohne menschliche Eingriffe zuzulassen, sehr gut erfüllt. Damit
werden auch Zustände oder Entwicklungen, die aus Naturschutzsicht
vorrangig erstrebenswert sind, wie alte, reife Waldzustandsphasen
mit Zerfallsphasen, gefördert. Außerdem werden durch den Verzicht
auf forstliche Nutzung Belastungen oder Veränderungen in den Waldökosystemen,
die Schutzfunktionen beeinträchtigen könnten, vermieden. Insofern
können die Naturwaldreservate in Deutschland einen wichtigen Beitrag
zum Biotopverbund im Wald leisten. Mit Stand 1998 waren in Deutschland
678 Naturwaldreservate mit einer durchschnittlichen Flächengröße
von 36,7 ha und einer Gesamtfläche von 24.882 ha ausgewiesen.
Dies entspricht einem Anteil von 0,24 % an der bundesdeutschen
Waldfläche.
Dabei ist zu bedenken, dass oftmals solche Naturwaldreservate
als Mosaik- und Trittsteine in größeren Waldgebieten aufzufassen
sind. Aus diesen Spenderflächen können bedrohte waldtypische Tier-
und Pflanzenarten die umgebenden Waldflächen bei entsprechender
naturnaher Bewirtschaftung wieder besiedeln. Durch die Auswahl
besonders naturnaher, reifer Waldstadien dienen auch die Naturwaldreservate
der Biotoptradition und der Sicherung und der Erhaltung naturnaher
Lebensräume. Dies ist besonders für ausbreitungsschwache Arten,
z. B. Schnecken und immobile Urwaldreliktkäferarten, von Bedeutung.
Am Beispiel konkreter Untersuchungsergebnisse aus bayerischen
Naturwaldreservaten werden drei wichtige waldbewohnende Organismengruppen
behandelt:
Das Naturwaldreservat „Waldhaus“ im Steigerwald ist die pilzartenreichste
bekannte Fläche in Bayern mit 382 nachgewiesenen Großpilzarten.
Am Vergleich von Fallenfängen von Käferarten wird die Bedeutung
des toten Holzes für xylobionte Käfer dargestellt.
Am Naturwaldreservat „Eichhall“ im Heisterblock des Spessarts
wird die Bedeutung der sonnendurchfluteten Eichenkronen und des
dort befindlichen Totholzes in uralten Eichen für viele Arten
vorgestellt. Der „Heisterblock“ ist das zweitartenreichste Gebiet
an Holzkäferarten in Bayern (316 Arten). Der „Eichhall“ besitzt
die höchste Brutdichte an Mittelspechten und Halsbandschnäppern
sowie die letzte Baumhöhlenbrüterkolonie der Mauersegler in Bayern.
Am Beispiel der Naturwaldreservate Oberfrankens wird die Vielfalt
an Schneckenarten in Buchenwäldern in Abhängigkeit von Basenangebot,
Totholz und Laubwaldtradition vorgestellt.
Ziel ist es, aus der Beobachtung von Naturwaldreservaten naturnahe
Strategien für den Waldbau und den Naturschutz im Wirtschaftswald
abzuleiten. Es besteht die Hoffnung, dass die Ergebnisse aus der
Naturwaldreservatsforschung durch Aus- und Fortbildung weiter
in die Praxis einfließen und so in die forstliche Tätigkeit im
Wirtschaftswald übernommen werden. Damit hätten die Naturwaldreservate
als Spenderflächen für waldökologische Informationen und als Lehrbeispiele
den Gedanken des Biotopverbunds und der Vernetzung erfüllt.

8. Dr. Bertram Leder, Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung
und Forsten NRW, Arnsberg:
Junge Wälder und ihr Beitrag für einen Biotopverbund
Junger Wald ist nur ein zeitlich befristetes Entwicklungsstadium.
Die Bedeutung neu begründeter Wälder für die Waldlebensgemeinschaften
bleibt im Vergleich zu alten Waldgebieten auch nach jahrzehntelanger
Entwicklungszeit zurück. Je nachdem, welche Zielvorstellungen
und Arten man gerade im Blick hat, kann junger Wald jedoch schon
relativ rasch verschiedenste Funktionen im Sinne eines positiven
Beitrags zum Biotopverbund erfüllen: Er kann z. B. zur Entwicklung
und zum Ausbau eines Laubbaumarten-Verbunds in durch Nadelbaumarten
(insbesondere Fichte) geprägten Waldgebieten dienen. Auch als
Wanderkorridor, Verbindungsfläche, Trittstein, Rückzugsareal,
Brut- oder Nahrungshabitat erfüllt er schon wenige Jahre nach
Begründung bestimmte Funktionen. Entscheidend ist der räumliche
und funktionale Zusammenhang mit anderen Waldflächen, die Flächengröße
(Mindestareal), seine Lage im Raum und die Unzerschnittenheit.
„Junge Wälder“ entstehen durch unterschiedlichste Art und Weise.
Vorwiegend entstehen sie auf Erst- bzw. Neuaufforstungsflächen.
Der „Vorschlag für ein raum- und baumartenbezogenes Konzept zur
Erstaufforstung bisher landwirtschaftlich genutzter Anbauflächen
in Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet Leitbilder und Leitziele für
eine Waldvermehrung. Die Erhöhung des Laubwaldanteils sowie die
Verbesserung der Waldstruktur durch standortgerechte Baumarten
ist vorrangiges Ziel und wesentlicher Beitrag zum Biotopverbund.
Entwicklungsziele und Suchräume für eine Waldvermehrung in den
einzelnen Wuchsgebieten berücksichtigen die seltenen oder in ihrem
Bestand bedrohten Waldgesellschaften wie naturnahe Eichenwälder,
Auwälder, wärmeliebende Laubwälder und Buchenwälder. Gleichzeitig
wird dem Aufbau und der Entwicklung von Waldrändern zur Vernetzung
von Wäldern und Feldgehölzen und Verstärkung von Randlinieneffekten
besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Ziel der naturnahen Waldwirtschaft ist die Schaffung, Erhaltung
und Bewirtschaftung standort- und funktionsgerechter und damit
leistungsstarker Wälder. Diese Wälder sind gekennzeichnet durch
hohen Strukturreichtum und dienen einer Vielzahl heimischer Tier-
und Pflanzenarten als Lebensraum. Die Förderung kleinflächiger
Strukturen, die Erziehung zur Stabilität durch mosaikartige Verteilung
unterschiedlicher Entwicklungsstufen und differenzierten Bestandsaufbau
sowie die Ausnutzung der biologischen Automation von Wachstumsabläufen
führt zur Anwendung spezieller Waldbau-Techniken zur Verjüngung,
aber auch zur Erziehung und Nutzung der Wälder. Naturnahe Waldwirtschaft
liefert somit einen wesentlichen Beitrag zum Biotopverbund.
Durch Naturverjüngungsverfahren werden Lebensräume und -gemeinschaften
der Pflanzen und Tiere nur allmählich verändert. Sie werden daher
im Rahmen einer naturnahen Waldwirtschaft vorgezogen.
Wenn auch im Sinne der Förderung der biologischen Automation
die Naturverjüngung bei standortgemäßer Bestockung unter einem
Kronendach möglichst weitgehend genutzt werden soll, wird es aus
den unterschiedlichsten Gründen immer wieder notwendig sein, jungen
Wald durch Pflanzung und/oder Saat zu begründen. Dabei kann je
nach Vorgehensweise der junge Wald durch aktive Pflanzung oder
passiv auf dem Wege der natürlichen Wiederbewaldung entstehen.
Durch die Wahl entsprechender Baumarten, Pflanzverbände etc.,
das Tolerieren von kleineren Lücken, Einbeziehung sukzessionaler
Begleitbaumarten sowie der Waldrandgestaltung (Waldinnen- und
außenränder) werden besondere, teilweise zeitlich beschränkte
Lebensräume für Flora und Fauna geschaffen.
Durch den Umbau von instabilen Nadelholz-Reinbeständen in laubbaumreiche
Dauerwälder mit einer stärkeren Beteiligung von Baumarten der
potenziellen natürlichen Vegetation entstehen junge Wälder mit
besonderer Bedeutung für einen Laubholz-Verbund.
Die (sukzessive) Zurücknahme nicht standortgerechter Fichten
an Bachläufen im Wald wird zur Entwicklung eines Laubholz-Verbunds
genutzt. Oft genügen hier extensive und lenkende Maßnahmen zur
Förderung standortgerechter Laubbaumarten.
Durch Zulassen der natürlichen Wiederbewaldung durch zunächst
Pionierbaumarten, sukzessionale Begleitbaumarten oder Weichlaubhölzer
über Verbuschung und Vorwaldstadien auf Brachflächen, auf Sturmwurfflächen,
auf Wiederaufforstungsflächen oder auf Restflächen der Industrielandschaft
(Post-Industriewald) entstehen junge Wälder, die als Mosaikstein
in einem bestehenden Verbund oder/und mit ihren besonderen Waldstrukturen
Verbundelemente für eine räumliche und funktionelle Vernetzung
darstellen. Die aus natürlicher Wiederbewaldung entstehenden neuen
Wälder gerade im urbanen oder industriellen Umfeld (Ruhrgebiet)
stellen ein erhebliches Potenzial für Flora und Fauna dar.
Durch die Anlage/Pflege von Wallhecken, die Wald im Sinne des
Forstgesetzes NRW sind, werden u. a. besondere Lebens- und Nahrungsräume
bereitgestellt. Die Erhaltung und Neuanlage von Wallhecken ist
für den räumlichen Verbund (Korridor) zwischen Wäldern, Feldgehölzen
und Gewässern in stark beanspruchten Landschaften von außerordentlicher
ökologischer Bedeutung.

9. Herbert-Michael Staeber, Gewässerdirektion Südl. Oberrhein/Hochrhein,
Lahr:
Vernetzung von gewässerbegleitenden Waldtypen
Vorstellung charakteristischer Waldtypen am Oberrhein:
- naturnahe Biotoptypen (Weichholzauenwald, Hartholzauenwald)
und veränderte Biotoptypen (buntlaubholzreiche Bestände)
- Artenzusammensetzung, Struktur, Überflutungstoleranzen.
Darstellung der Situation an einem ausgewählten Bereich:
- Deichbau führte zur räumlichen Trennung hochwertiger, heute
noch zeitweise überfluteter Bereiche.
Vorstellung von überregionalen Planungen in diesem Raum:
- Integriertes Rheinprogramm (IRP)
- Biotopverbund der Internationalen Kommission zum Schutz des
Rheins (IKSR) (Definition Biotopverbund IKSR in Anlehnung an
Deutscher Rat für Landespflege).
Im Rahmen des IRP soll der 200-jährliche Hochwasserschutz mit
Hilfe von Rückhalteräumen wiederhergestellt werden. Die Rückhaltung
erfolgt ca. alle zehn Jahre für i. d. R. zehn Tage.
Eine kurze Flutung in solch großen Zeitabständen führt weder
zur Wiederentwicklung auenähnlicher Waldbestände noch zu einer
großräumigen Vernetzung. Die vorhandenen Biotope würden erheblich
und nachhaltig beeinträchtigt und damit wäre das IRP nicht umweltverträglich.
Zur Erreichung der Umweltverträglichkeit werden ökologische
Flutungen durchgeführt. Dies sind Durchflutungen der Räume in
Abhängigkeit vom Rheinabfluss.
Die ökologischen Flutungen fördern die Entwicklung auenähnlicher
Biotope. In den Wäldern wird dies, wo erforderlich, durch einen
Umbau auf hochwassertolerante, typische Auenarten unterstützt.
Die Vernetzung erfolgt durch die Kette der IRP-Rückhalteräume
mit den dazwischen liegenden, schon heute zeitweise überfluteten
Bereichen in den Schlingen der Rheinkraftwerke.

10. Dr. Rudi Suchant & Veronika Braunisch, Forstliche Versuchs-
und Forschungsanstalt Baden-Württemberg, Freiburg:
Wälder als Kernflächen eines Biotopverbunds für Wildtiere – das
Auerhuhn als Indikator
Wildtiere nutzen große Räume. Manche an den Wald gebundene Tierpopulationen
benötigen Hunderte von Quadratkilometern an Waldflächen mit spezifischen
Habitatstrukturen als Lebensraum. In Zentraleuropa sind die Waldflächen
jedoch auf etwa ein Drittel der Landesfläche reduziert, teilweise
extrem fragmentiert und je nach Bewirtschaftung mehr oder weniger
strukturiert. Als Lebensraum können diese Wälder nur von den Tierarten
genutzt werden, die sich einerseits den gegebenen Landschaftsstrukturen
anpassen konnten und für die andererseits innerhalb der Wälder
geeignete Habitatstrukturen vorhanden sind. Doch die Anpassungsmöglichkeiten
an die anthropogenen Veränderungen von Landschafts- und Habitatstrukturen
sind begrenzt. Wo diese Grenzen liegen und welche Möglichkeiten
es gibt, diese Grenzen im Hinblick auf Lebensraumqualität und
Lebensraumverbund zu berücksichtigen bzw. nicht zu überschreiten,
soll am Beispiel des Auerhuhns gezeigt werden. Das Auerhuhn soll
dabei nicht nur als Indikator für Vielfalt oder spezifische Habitatstrukturen
betrachtet werden, sondern als Indikator für eine charakteristische
Verbindung von landschaftsökologisch bedingten und anthropogen
gestalteten Wäldern. Dabei steht die Bedeutung der Wälder als
Kernflächen eines Biotopverbunds im Vordergrund.
Um das Maß der Landschaftsfragmentierung und daraus folgernd
die Notwendigkeiten oder Möglichkeiten eines Biotopverbunds beurteilen
zu können, müssen zunächst verschiedene Maßstabs- und Betrachtungsebenen
unterschieden werden. So ist deutlich zwischen der maßstabsorientierten
Betrachtung einer Tierart (Individuum, Subpopulation, Metapopulation,
Gesamtpopulation) und ihres Lebensraumes (lokal, Landschaft, biogeografische
Region) zu unterscheiden. Insbesondere der Lebensraum und damit
auch der Biotopverbund können zudem politisch-administrativ (lokal,
regional, national, international) und zeitbezogen (Gegenwart,
Vergangenheit, Zukunft) differenziert betrachtet werden. All diese
Ebenen werden bei der folgenden Betrachtung einbezogen. Dabei
sollen die Möglichkeiten und die Grenzen, das Auerhuhn als Indikator
für einen Biotopverbund heranzuziehen, in Abhängigkeit von der
zu betrachtenden Maßstabsebene näher beleuchtet werden.
Die Gesamtverbreitung des Auerhuhns ist charakterisiert durch
eine zusammenhängende Besiedlung der borealen Nadelwaldzone und
eine in Zentraleuropa gegebene, starke Aufteilung in kleine, verinselte
Populationen. Diese Populationen sind vielfach wiederum in zahlreiche
Subpopulationen zersplittert, was am Beispiel des Schwarzwaldes
sehr gut gezeigt werden kann.
Methoden zur Beurteilung von Biotopverbund anhand von Indikatorarten
bewerten die zwischen Lebensräumen liegende Landschaftsmatrix
dahingehend, ob sie von den Individuen der gewählten Indikatorart
im Hinblick auf einen Populationsverbund überwindbar ist. Ob und
wo ein Populationsverbund noch gegeben ist oder wiederhergestellt
werden kann, hängt dabei einerseits von den Fähigkeiten der Tierart
ab, Distanzen zu überwinden und andererseits von den Möglichkeiten,
die der Lebensraum oder die Landschaft hierfür bieten. Beim Auerhuhn
sind Dispersionsdistanzen von bis zu 75 km (Myrberget 1978) bekannt,
doch die durchschnittlich anzunehmende Wanderentfernung, die einen
regelmäßigen Populationsaustausch ermöglicht, liegt mit weniger
als 10 km deutlich niedriger (Koivisto 1963, Myrberget 1978, Swenson
1991, Rolstad et al. 1988, Menoni 1991, Storch 1995). Dispersionsdistanzen
können jedoch nicht unabhängig von den zu überwindenden Landschaftsstrukturen
betrachtet werden.
Ermittelt man für Zentraleuropa diejenigen Waldflächen, die für
eine überlebensfähige Auerhuhnpopulation geeignet sind und betrachtet
die Dispersionspotenziale zwischen diesen Kernflächen, wird deutlich,
dass es für das Auerhuhn nur sehr wenige, geeignete große Waldflächen
(Untergrenze 300 qkm) gibt und diese auf die Mittelgebirge beschränkt
sind. Die Beschränkung auf die Mittelgebirge ist durch die Bindung
des Waldhuhns an winterkalte Bedingungen zu erklären. Die daraus
resultierende Fragmentierung des Lebensraums wird dadurch verstärkt,
dass die meisten der potenziell geeigneten Waldflächen weit auseinander
liegen. Die oben angegebenen Dispersionsdistanzen reichen daher
nicht aus, um einen direkten Populationsaustausch zwischen den
Kernflächen zu ermöglichen, auch unter Berücksichtigung geeigneter
Trittsteinflächen wäre ein Populationsverbund unwahrscheinlich.
Um das Landschaftsmosaik auf verschiedenen Maßstabsebenen hinsichtlich
seiner Eignung als Lebensraum für eine ausgewählte Tierart beurteilen
zu können, wurden verschiedene methodische Ansätze entwickelt,
die ineinandergreifend das Lebensraumsystem für Wildtiere beschreiben
und für die Bewertung von Biotopverbund herangezogen werden können.
Sie zeigen, dass das Auerhuhn als Indikator für einen länderübergreifenden
Biotopverbund landschaftsökologisch differenziert betrachtet werden
muss.
Auf größter Maßstabsebene wurden die Wildökologischen Landschaftstypen
entwickelt, die die Verteilung verschiedener Landschafts- und
Landnutzungsformen unter wildtierökologischen Aspekten bewerten.
Sie können auf internationaler und nationaler Ebene herangezogen
werden, um beispielsweise für das Auerhuhn Landschaftsräume einzugrenzen,
die für eine überlebensfähige Population ausreichend große Landschaftskomplexe
mit hohen Waldanteilen und Möglichkeiten eines Biotopverbunds
bieten.
Während bei der Betrachtung von Großlandschaften in erster Linie
das Klima und das Vorhanden-sein von Wald als Suchraster für Auerhuhngebiete
herangezogen werden können, ist es auf der regionalen Landschaftsebene
notwendig, auch das „Innere“ des Waldes zu betrachten, seine Texturen
und Strukturen. Letztere werden durch die Art der Waldbewirtschaftung
wesentlich beeinflusst, sind aber auch von den landschaftsökologischen
Bedingungen abhängig. Wenn als vereinfachtes Bild eines Auerhuhnwaldes
lichte Waldstrukturen in Nadelwäldern mit flächigem Heidelbeervor-kommen
angenommen werden, ist dieses in Mitteleuropa großflächig nur
in den Mittelgebirgen und dort nur in den höheren Lagen, auf oligotrophen
Standorten und/oder auf Extremstandorten anzutreffen. Trotz jahrhundertelanger,
teilweise sehr intensiver Waldwirtschaft sind die landschaftsökologischen
Potenziale für die „standortgerechte“ Herausbildung solcher Waldstrukturen
ableitbar. Hierfür wurde das tierartenspezifische Landschaftsökologische
Lebensraumpotenzial (=LÖLP) entwickelt. Dieses bezeichnet die
Teilgebiete einer Landschaft, die aufgrund der landschaftsökologischen
Bedingungen ein höheres Potenzial für das Vorhandensein oder die
Entwicklung von geeigneten Habitatstrukturen für das Auerhuhn
aufweisen als die übrigen Teile der Landschaft. Durch die Berechnung
des LÖLP kann für einen Naturraum beispielsweise eingeschätzt
werden, ob genügend landschaftsökologisch geeignete Flächen für
eine langfristig überlebensfähige Auerhuhnpopulation vorhanden
sind. Da beispielsweise im Schwarzwald die einzelnen „LÖLP-Flächen“
wie Inseln in einem Waldmeer liegen, kommt im Hinblick auf das
Auerhuhn dem Biotopverbund auf regionaler Ebene eine besondere
Bedeutung zu. Das Überleben einer Auerhuhnpopulation in einem
zentraleuropäischen Mittelgebirge kann langfristig nur gesichert
werden, wenn die fragmentierten Teillebensräume so miteinander
verbunden werden, dass ein regelmäßiger Populationsaustausch möglich
ist.
Sowohl die LÖLP-, als auch die Biotopverbundflächen stellen die
wesentliche Grundlage für die Waldbewirtschaftung dar, indem sie
nicht nur eine Entscheidungshilfe dafür liefern, ob etwas „für
das Auerhuhn“ getan werden muss oder nicht, sondern auch, wo am
sinnvollsten und effektivsten Habitatstrukturen erhalten oder
geschaffen werden können. Doch wie kann der Waldbewirtschafter
die Zielsetzungen „Auerhuhnwald“ und „Biotopverbund“ in waldbauliches
Handeln integrieren? Waldbauliche Zielwerte sind dafür erforderlich.
Auf lokaler Ebene wurden daher Minimumwerte spezifischer Habitatstrukturen
abgeleitet, die für die Waldbewirtschaftung als „Messlatte“ für
die Entwicklung von Auerhuhnwäldern gelten können. Dies ist notwendig,
da sich die Eignung von Wald- oder Biotopverbundflächen nicht
im Kielwasser naturnaher Waldwirtschaft entwickelt.
Am Beispiel des Auerhuhns kann gezeigt werden, dass der auf Waldflächen
bezogene, länderübergreifende Biotopverbund landschaftsökologisch
differenziert betrachtet werden muss. Es werden Methoden vorgestellt,
die eine solche Differenzierung ermöglichen. Diese Methoden sind
auf andere Tierarten übertragbar. Um ein umfassendes Konzept für
einen länderübergreifenden Biotopverbund zu erarbeiten, stellen
artspezifische Bewertungsmethoden zwar ein wichtiges Teilmodul
dar, der Weg über Indikatorarten reicht aber allein nicht aus,
zumal die Eignung von Indikatorarten stark von den zu betrachtenden
Maßstabsebenen abhängig ist. Aufgrund der für das Auerhuhn vorgestellten
Erkenntnisse müssen zusätzlich auch artunabhängige Ansätze verfolgt
werden.

11. Prof. Dr. Volker Zahner, Fachhochschule Weihenstephan, Freising:
Wildtierbiologische Aspekte des Biotopverbunds – das Beispiel
Biber
Nur zwei Habitatfaktoren sind für Biber wirklich
bedeutend: Wasser und Bäume. Mit Licht und Wasser gestalten sie
ganze Lebensräume wie keine zweite Tierart. Durch die enge Bindung
an Gewässer sind ihrer flächigen Verbreitung aber enge Grenzen
gesetzt. 90 % ihrer Streifzüge finden im Umkreis von nur 20 m
Entfernung vom Ufer statt. Dementsprechend sind es überwiegend
Fließgewässer der Mittelgebirge und des Flachlands, die von Bibern
besiedelt werden. Die Teile ihres Reviers werden dabei nicht gleichmäßig
genutzt. Sowohl jahreszeitlich als auch über die Jahre hinweg
verschieben sich die räumlichen Schwerpunkte. Haben sie über ihre
Fällaktivitäten Einfluss auf die Baumartenzusammensetzung, die
Schichtung, den Schlussgrad und den Totholzanteil, so ist der
markanteste Effekt doch der Dammbau. Der Überstau verändert die
Gewässergestalt und sogar den Grundwasserspiegel. Obwohl diese
Veränderungen nur lokal begrenzt wirken und zeitlich auf einige
Jahre bis Jahrzehnte beschränkt sind, profitieren eine Reihe von
Waldarten davon.
Die Flüsse und Bäche als lineare Strukturen in der
Landschaft sind Refugien, Trittsteine, Wander- und Ausbreitungsachsen
zugleich. Die Biberteiche waren wesentliche Bestandteile dieses
Auensystems. Mit der Ausrottung des Bibers als Schlüsselart verschwanden
diese Strukturen. Zahlreiche Artengemeinschaften, z. B. Schwemmlingsfluren
und die dazu gehörige Fauna, wurden damit selten.
Durch den Anstieg der Biberpopulationen entstehen
nun wieder diese Lebensräume. Daneben verursacht eine wachsende
Biberpopulation auch einen verstärkten Anpassungsdruck der Landnutzung
entlang der Fließgewässer. Um Konflikte zu vermindern, ist es
notwendig, den Biber in Planungen mit einzubeziehen. Der Biber
als Motor für Dynamik in der Aue kann so auch zu einem Motor für
die Wiederbewaldung entlang der Flüsse werden und damit wesentlich
zum Biotopverbund beitragen.

12. Dr. Gabriele Kluxen, Höhere Naturschutzbehörde, Regierung
von Mittelfranken, Ansbach und Dr. Rüdiger Detsch Bayerisches
Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, München:
Chancen und Grenzen des Vertragsnaturschutzes – Honorierung ökologischer
Leistungen
Während Förderprogramme zum Vertragsnaturschutz im Offenland
oder zur ökologischen Verbesserung und Stabilisierung von Wäldern
schon eine gewisse Tradition in Deutschland besitzen, steckt der
Vertragsnaturschutz im Wald noch in den Kinderschuhen. Aber flächenbedeutsame
Biotopverbundsysteme wie NATURA 2000 einerseits und die immer
schwieriger werdende Ertragslage der Forstbetriebe andererseits
lassen Naturschützer und Waldbesitzer aufeinander zugehen. Der
Ansatz Vertragsnaturschutz ist sinnvoll, denn Naturschutz in der
Fläche ist in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft nur im
Konsens mit den Landnutzern zu erreichen.
Ziele, Vertragskulisse und Inhalt des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms
(VNP) Wald werden vorgestellt. Als Beispiel aus der Praxis dient
die Entwicklung eines naturschutzfachlichen Konzepts für Mittelwälder
anhand einer Auswahl von relevanten Zielarten (Kleiner Maivogel,
Heckenwollafter, Hirschkäfer). Aus der Autökologie dieser Arten
werden entsprechende Vertragsinhalte abgeleitet und dargestellt.
Eine allgemeine Stärke des VNP „Wald“ ist die Möglichkeit, Privatwaldbesitzern
einen Ausgleich für naturschutzkonforme Bewirtschaftung anzubieten.
Dies nützt in erster Linie der naturschutzfachlichen Zielsetzung
für die Waldflächen (z. B. der Erhaltung und der Förderung lichter
Waldstrukturen), führt aber auch zu einem „Bewusstwerden“ der
naturschutzfachlichen Bedeutung einer Maßnahme (z. B. einer traditionellen
extensiven Bewirtschaftungsform) bei den Waldbesitzern. Dadurch
entsteht eine noch engere Bindung an den eigenen Wald bzw. an
das eigene Lebensumfeld.
Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergeben sich v. a. durch
- den hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand,
- die Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen,
- die geringen Vertragslaufzeiten von 10 bzw. 20 Jahren,
- die geringe Finanzausstattung.
Künftig wird es darauf ankommen, diese „Kinderkrankheiten“ zu
beheben. Durch verstärkte Lobbyarbeit auf allen politischen Ebenen
(auch auf EU-Ebene) könnten die Fördermöglichkeiten erhöht werden.
Die aktuelle Diskussion über die Gute fachliche Praxis im Waldnaturschutz
darf nicht dazu führen, dass zu hohe Grundanforderungen eine Förderung
unmöglich machen. Zudem ist auch die Honorierung anderer Leistungen
der Forstbetriebe, z. B. im Bereich des Boden-, Trink- und Hochwasserschutzes,
vorstellbar. Nicht von vornherein ausgeklammert werden sollte
dabei die Möglichkeit einer Förderung von Staatsforstbetrieben.

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