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Das Gremium (Stand: April 2013)
Die freie und unabhängige Vereinigung «Deutscher Rat für
Landespflege» wurde vom damaligen Bundespräsidenten - Dr.
h. c. Heinrich Lübke - 1962 initiiert. Seitdem übernahmen
fast alle Bundespräsidenten die Schirmherrschaft. Der Rat verfolgt
ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Der Rat besteht aus den Ordentlichen und den Außerordentlichen
Mitgliedern. Ihm dürfen nicht mehr als 20 Ordentliche
Mitglieder angehören. Die Mitgliedschaft ist an die Person
gebunden. Neue Ratsmitglieder werden durch Hinzuwahl durch die
dem Rat bereits angehörenden Mitglieder ernannt (Kooptation).
Die Organe des Rates sind die Ratsversammlung als Mitgliederversammlung
und der Vorstand.
Der Rat setzt sich folgendermaßen zusammen:
aus den Ordentlichen Mitgliedern, die Sitz und Stimme in der
Ratsversammlung haben,
a) den auf Anregung des Bundespräsidenten berufenen Gründungsmitgliedern
und
b) den durch einstimmige Kooptation aufgenommenen weiteren Mitgliedern,
sowie aus den Außerordentlichen Mitgliedern,
a) den Ehrenmitgliedern und
b) den Korrespondierenden Mitgliedern.
Aktuelle Beiträge und Stellungnahmen, an denen unsere Ratsmitglieder außerhalb des Deutschen Rates für Landespflege mitgearbeitet haben, finden Sie hier.
Nachfolgend die Ratsmitglieder:
Ehrenmitglied:
- Prof. em. Dr. Dr. h. c. Wolfgang HABER
Ordentliche Mitglieder - Vorstand:
- Prof. Dr. Werner KONOLD
- Sprecher -
- Prof. Dr. Konrad OTT - Stellvertretender Sprecher -
- Dir. u. Prof. Dr. h. c. Johann SCHREINER - Geschäftsführer -

Ordentliche Mitglieder:

Korrespondierende Mitglieder:
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