Der Deutsche Rat für Landespflege wurde als unabhängiges und ehrenamtlich tätiges Gremium eingerichtet. Die freie und unabhängige Vereinigung «Deutscher Rat für Landespflege» wurde vom damaligen Bundespräsidenten – Dr. h. c. Heinrich Lübke – 1962 initiiert. Seitdem übernahmen fast alle Bundespräsidenten die Schirmherrschaft. Der Rat verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Er verfolgt als Zweck die Zielsetzungen, die in der „Grünen Charta von der Mainau“ vom 20. April 1961 festgelegt sind. In Erfüllung dieser Zielsetzungen gibt der Deutsche Rat für Landespflege Empfehlungen und äußert sich gutachtlich zu grundsätzlichen Problemen und zu aktuellen Projekten des Natur- und Umweltschutzes in der Bundesrepublik Deutschland.
60 Jahre Deutscher Rat für Landespflege e.V.
Bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Grün – erfolgreiche Zusammenarbeit von Kommunen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft
Der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland und der Deutsche Rat für Landespflege befassen sich in einem Projekt mit [...]
Fachveranstaltung Bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Grün am 3./4. Juni 2019
Grün in der Stadt weist vielfältige Formen auf und erfüllt viele Funktionen. Eine zufriedenstellende, differenzierte Pflege des Stadtgrüns ist [...]
Veröffentlichung einer Broschüre zum Vorhaben: Bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Grün
Kurzbroschüre zum Vorhaben "Bürgerschaftliches Engagement im öffentlichen Grün - Erfolgreiche Zusammenarbeit von Kommunen, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft Inzwischen liegt als [...]